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Anzeige erstatten: Online, telefonisch oder auf der Wache

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 04.11.2026

Anzeige erstatten: Online, telefonisch oder auf der Wache

Wer eine Straftat anzeigen will, steht oft vor einer praktischen Frage: reicht das Internet, muss ich anrufen oder doch persönlich vorbeigehen? Alle drei Wege führen grundsätzlich zum Ziel, unterscheiden sich aber in Aufwand, Möglichkeiten und Nachweisen. Wichtig ist vor allem, dass du bereit bist, wenn die Aufnahme beginnt. Dieser Beitrag vergleicht die Wege, erklärt den Ablauf, nennt die Unterlagen, die du bereithalten solltest, und zeigt, wie du dir den Eingang bestätigen lässt. Eine Anzeige kostet nichts. Die Schritte gelten bundesweit, die Details je Land findest du bei der Landespolizei.

Die drei Wege im Vergleich

Auf der Dienststelle sprichst du direkt mit einer Beamtin oder einem Beamten, kannst Rückfragen klären und Unterlagen vorlegen. Das ist der Weg mit dem meisten Austausch und bei komplexen oder emotional belastenden Vorfällen oft der angenehmste.

Die Online-Wache der Polizei spart die Anfahrt und lässt sich zu jeder Tageszeit nutzen. Sie ist meist für einfachere Sachverhalte gedacht. Welche Delikte dort möglich sind und wie es danach weitergeht, entscheidet das jeweilige Bundesland.

Telefonisch läuft es je nach Dienststelle unterschiedlich. Manche nehmen Anzeigen am Telefon auf oder vereinbaren einen Termin, andere verweisen auf Wache oder Internet. Ruf bei deiner Dienststelle an und frage nach. Bei akuter Gefahr oder einer laufenden Tat wählst du dagegen den Notruf, statt eine Anzeige vorzubereiten.

Vorab ordnen spart Zeit

Schreibe den Ablauf in fünf bis zehn Stichpunkten auf: Datum, Ort, was geschah, wer beteiligt war, welcher Schaden entstand. Lege Belege daneben. Mit dieser Notiz bleibt die Aufnahme kurz, und du vergisst unter Anspannung nichts Wichtiges.

Online-Wachen sind Ländersache

Die Polizei ist in Deutschland Ländersache, und so betreibt jedes Land seine Online-Wache selbst. Aufbau, erfassbare Delikte und Abläufe unterscheiden sich. Manche Angebote verlangen eine Registrierung, andere nicht, manche erlauben den Upload von Dateien, andere nicht.

Konkrete Adressen und Bearbeitungszeiten nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich ändern und je nach Land abweichen. Rufe stattdessen die Seite der Landespolizei auf, in dem Bundesland, in dem die Tat geschehen ist, oder nutze die Dienststellensuche auf polizeistation.net. Dort findest du die zuständige Dienststelle samt Kontaktdaten.

Prüfe vor dem Absenden, ob dein Fall im Formular vorgesehen ist. Ist er es nicht, bleibt der Gang zur Wache oder der Anruf. Wichtig: Ein ausgefülltes Formular ist erst dann eine Anzeige, wenn es tatsächlich abgesendet und von der Polizei erfasst wurde.

Die drei Wege auf einen Blick

Weg Vorteil Zu beachten
Dienststelle Persönliches Gespräch, Rückfragen sofort geklärt Anfahrt, Öffnungs- und Wartezeiten
Online-Wache Zu jeder Zeit nutzbar, keine Anfahrt Je nach Bundesland unterschiedlich, nicht jedes Delikt möglich
Telefon Schnelle Erstauskunft, ggf. Terminvereinbarung Aufnahme am Telefon nicht überall üblich

Das solltest du bereithalten

Wenn du die Anzeige erstattest, brauchst du zuerst Angaben zu dir selbst: Name, Anschrift, Geburtsdatum und ein gültiger Ausweis. Bei Antragsdelikten muss sichergestellt sein, wer den Antrag stellt und dass du die Verfolgung willst. Der Ausweis hilft dabei, auch wenn eine Online-Wache andere Wege zur Bestätigung vorsieht.

Dann folgt der Sachverhalt: Wann ist es geschehen, wo, und was genau? Gib Datum, Uhrzeit oder zumindest einen Zeitraum an. Beschreibe Personen, Fahrzeuge und Gegenstände so konkret wie möglich. Fehlt dir etwas, sage das offen, statt zu raten.

Beweise machen die Anzeige leichter nachvollziehbar: Fotos, Screenshots mit Datum, Kontoauszüge, Rechnungen, Chatverläufe, Namen und Kontaktdaten von Zeugen. Bring Kopien oder Dateien mit und behalte die Originale. Hast du Gegenstände verloren oder sind sie gestohlen worden, helfen Seriennummern und Kaufbelege.

So läuft die Aufnahme ab

Du schilderst den Vorfall mit eigenen Worten. Nach § 158 StPO muss die aufnehmende Stelle Anzeige und Strafantrag protokollieren oder auf sonstige Weise dokumentieren. Die Beamten stellen Rückfragen, um den Sachverhalt vollständig zu erfassen. Das ist keine Skepsis, sondern Routine.

Lies das Protokoll vor dem Unterschreiben sorgfältig durch und lass Fehler korrigieren. Ergänze, was fehlt, bevor du es abzeichnest. Danach leitet die Polizei die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter, die über das weitere Verfahren entscheidet.

Wie lange das dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. Du musst nichts Weiteres veranlassen. Möglicherweise meldet sich die Polizei mit Nachfragen oder lädt dich als Zeugen vor. Halte deshalb deine Kontaktdaten aktuell und bewahre alle Unterlagen auf.

Eingangsbestätigung und Aktenzeichen

Als Verletzter hast du auf Antrag Anspruch darauf, dass dir der Eingang deiner Anzeige schriftlich bestätigt wird. Die Bestätigung enthält eine kurze Zusammenfassung zu Tatzeit, Tatort und der angezeigten Tat. Sie kann versagt werden, wenn sie den Untersuchungszweck gefährden würde.

Frage ausdrücklich danach, denn sie kommt nicht automatisch. Online-Wachen senden häufig eine Bestätigung per E-Mail. Prüfe, ob sie das Aktenzeichen oder eine Vorgangsnummer enthält, und speichere sie ab.

Das Aktenzeichen brauchst du später für Rückfragen und oft auch für Versicherung, Bank oder Mobilfunkanbieter. Mach ein Foto der Bestätigung und lege eine Kopie an einem zweiten Ort ab. Ohne diese Nummer wird die Nachverfolgung unnötig mühsam.

Kosten und Anlaufstellen

Eine Anzeige zu erstatten kostet nichts, weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft. Nach § 158 StPO kannst du sie auch bei den Amtsgerichten anbringen. In der Praxis wählen die meisten Menschen die Polizei, weil sie leicht zu erreichen ist.

Kosten können höchstens entstehen, wenn du dir anwaltliche Unterstützung holst. Ein Anwalt ist für die bloße Anzeige nicht nötig. Bei komplizierten Fällen oder wenn du Schadensersatz durchsetzen willst, kann eine Beratung sinnvoll sein.

Über die Dienststellensuche auf polizeistation.net findest du Wache, Adresse und Kontaktmöglichkeit in deiner Nähe. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Checkliste

  • Gültigen Ausweis bereitlegen
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls notieren
  • Screenshots, Fotos und Belege sammeln
  • Zeugen mit Kontaktdaten aufschreiben
  • Zuständige Stelle über Landespolizei oder polizeistation.net finden
  • Protokoll vor dem Unterschreiben durchlesen
  • Eingangsbestätigung ausdrücklich beantragen
  • Aktenzeichen sichern

Häufige Fragen

Kann ich eine Anzeige komplett online erstatten?

Das hängt vom Bundesland und vom Delikt ab. Viele Landespolizeien bieten eine Online-Wache an, die aber nicht jeden Sachverhalt erfasst. Prüfe auf der Seite deiner Landespolizei, ob dein Fall vorgesehen ist. Sonst bleibt der Gang zur Dienststelle. Ein Anruf bei der Dienststelle klärt, welcher Weg für deinen Fall passt.

Was kostet es, eine Anzeige zu erstatten?

Es entstehen keine Kosten. Die Aufnahme der Anzeige ist bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht kostenlos. Geld kostet höchstens eine anwaltliche Beratung, falls du sie in Anspruch nimmst, nötig ist sie für die Anzeige aber nicht. Auch eine Aufnahme auf der Wache bleibt für dich kostenlos, egal wie aufwendig der Vorgang ist.

Bekomme ich eine Bestätigung meiner Anzeige?

Ja, auf Antrag. Nach § 158 StPO wird dem Verletzten der Eingang schriftlich bestätigt, mit kurzer Angabe von Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat. Sie kann versagt werden, wenn sie den Untersuchungszweck gefährdet. Frage am besten direkt bei der Aufnahme danach.

Brauche ich einen Ausweis?

Für die Aufnahme solltest du ihn mitbringen. Bei Straftaten, die nur auf Antrag verfolgt werden, müssen Identität und Verfolgungswille sichergestellt sein. Der Ausweis ist dafür der einfachste Nachweis. Online-Wachen regeln das teils anders, Details nennt die jeweilige Seite. Nimm sicherheitshalber Kopien wichtiger Unterlagen mit, damit die Originale bei dir bleiben.

Kann ich eine Anzeige anonym erstatten?

Für Antragsdelikte nicht, denn dort muss deine Identität sichergestellt sein. Auch sonst helfen Angaben zur Person den Ermittlern, Rückfragen zu stellen. Ob und wie anonyme Hinweise möglich sind, unterscheidet sich je nach Stelle. Frage bei deiner Dienststelle nach. Ein Hinweis ohne Namen ist etwas anderes als eine Anzeige mit Strafantrag.

Was ist, wenn ich nicht alle Angaben habe?

Das ist kein Hindernis. Schildere, was du weißt, und sage offen, was dir fehlt. Raten oder Ausschmücken schadet eher. Fehlende Details lassen sich oft später ergänzen, wenn dir etwas einfällt oder du Unterlagen findest. Melde dich dann mit dem Aktenzeichen.

Fazit

Ob Wache, Online-Wache oder Telefon: Entscheidend ist, dass du den Sachverhalt klar schilderst, Belege bereithältst und dir den Eingang bestätigen lässt. Die Online-Angebote unterscheiden sich je nach Land, deshalb lohnt der Blick auf die Seite der Landespolizei. Dies ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit frage Polizei, Staatsanwaltschaft oder einen Rechtsanwalt.

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Quellen

Stand: 04.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Titelbild: Gosenschenke Ohne Bedenken von Bernt Rostad · BY 2.0 (Quelle)

Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Polizeistation.net recherchiert und geprüft. Wir belegen Rechtsfragen mit Fundstelle, nennen Zahlen nur mit Quelle und korrigieren Fehler sichtbar. Hinweise gern über Kontakt.

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