Betrug beim Online-Kauf anzeigen: Bank, Beweise, Ablauf

Du hast bezahlt, aber die Ware kommt nie an, der Verkäufer antwortet nicht mehr, und die Anzeige auf der Kleinanzeigen-Plattform ist verschwunden. Oder jemand hat mit deinen Kartendaten eingekauft. In beiden Fällen kann ein Betrug vorliegen, und die ersten Stunden sind wichtig, vor allem gegenüber deiner Bank. Dieser Beitrag zeigt, in welcher Reihenfolge du vorgehst, welche Beweise du sicherst, was § 676b BGB bedeutet und wie die Anzeige abläuft. Betrug wird von Amts wegen verfolgt, einen Strafantrag brauchst du nicht.
Zuerst die Bank, dann alles andere
Informiere deine Bank unverzüglich, sobald du eine unberechtigte Abbuchung oder einen Betrug bemerkst. Das ist die wichtigste Sofortmaßnahme. Nach § 676b BGB musst du einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang unverzüglich nach Feststellung melden. Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung unterrichtet wurde.
Warte also nicht ab. Wurde dein Konto ohne dein Zutun belastet, schildere das genau und frage, wie die Bank vorgeht. Hast du die Überweisung selbst ausgelöst, etwa an einen angeblichen Verkäufer, hängt die Rückholung vom Einzelfall ab. Auch dann lohnt der sofortige Anruf, denn manchmal lässt sich noch etwas anhalten.
Bei einem Verdacht auf Missbrauch von Karte oder Online-Banking nutze den Sperr-Notruf 116 116. Er ist rund um die Uhr erreichbar und sperrt girocards, Kreditkarten und Online-Banking-Zugänge. Aus dem Ausland gilt +49 116 116, alternativ +49 30 4050 4050.
Erst sichern, dann melden
Mach Screenshots von Angebot, Profil und Chat, bevor du die Plattform informierst. Wird das Profil gesperrt oder gelöscht, hast du die Beweise noch. Notiere außerdem die IBAN des Empfängers, die Bank und deine Bank können damit gezielter nachfragen.
Betrug ist ein Offizialdelikt
Der Betrug nach § 263 StGB wird grundsätzlich von Amts wegen verfolgt. Du musst also keine Antragsfrist von drei Monaten beachten. Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft von der Tat erfahren, ermitteln sie. Dennoch gilt: Je früher du anzeigst, desto besser sind die Spuren.
Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Sie beginnt beim Betrug mit der Erlangung des letzten vom Vorsatz umfassten Vermögensvorteils. Diese Berechnung kann im Einzelfall schwierig sein. Wer länger zögert, riskiert, dass Konten bereits aufgelöst, Chatverläufe gelöscht und Plattformprofile entfernt sind.
Als Verletzter kannst du dir den Eingang der Anzeige auf Antrag schriftlich bestätigen lassen. Die Bestätigung brauchst du häufig gegenüber Bank, Zahlungsdienstleister oder Versicherung. Anzeige zu erstatten kostet nichts.
Online-Betrug: Sofortmaßnahmen nach Reihenfolge
| Schritt | Maßnahme | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Bank unverzüglich informieren | § 676b BGB: Meldung spätestens 13 Monate nach Belastung |
| 2 | Karten und Zugänge sperren | Sperr-Notruf 116 116, ruft niemals selbst an |
| 3 | Beweise sichern | Screenshots, Chat, Belege, IBAN |
| 4 | Anzeige erstatten | Offizialdelikt, keine Antragsfrist |
| 5 | Aktenzeichen aufbewahren | Wichtig für Bank und Versicherung |
Beweise sichern, bevor das Profil verschwindet
Online-Betrüger löschen Spuren schnell. Sichere deshalb sofort alles, was du hast, und zwar bevor du den Kontakt abbrichst oder die Plattform meldest.
Mache Screenshots der Anzeige, des Angebots und des Verkäuferprofils mit Name, Bewertungen und Adresse der Seite. Sichere den gesamten Chat oder Mailverlauf samt Absenderadresse und Zeitangaben. Speichere Kaufbestätigung, Rechnung, Zahlungsbeleg und Kontoauszug. Notiere den Empfänger der Überweisung mit IBAN und Namen sowie Datum und Betrag.
Heb auch Versandangaben, Telefonnummern und Fotos auf, die dir der Verkäufer geschickt hat. Lade die Dateien am besten zusätzlich an einem zweiten Ort. Schreibe dem Betrüger nicht, dass du ihn angezeigt hast, und überweise kein weiteres Geld, auch nicht für angebliche Gebühren oder Zoll.
Anzeige erstatten: So gehst du vor
Du kannst die Anzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht anbringen. Die nächste Dienststelle findest du über die Suche auf polizeistation.net. Viele Landespolizeien haben zudem eine Online-Wache. Ob und wie dort Betrug erfasst wird, regelt jedes Land selbst; schau auf die Seite der zuständigen Landespolizei.
Bringe die gesammelten Belege mit, am besten ausgedruckt und digital. Schildere den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge: Wo hast du das Angebot gefunden, wie kam der Kontakt zustande, wann hast du wie viel gezahlt, was wurde versprochen, was ist passiert. Nenne alle bekannten Daten des Gegenübers.
Lass dir Aktenzeichen oder Anzeigenbestätigung geben. Frage nach, ob weitere Unterlagen nachgereicht werden können. Wenn du später neue Hinweise bekommst, melde dich mit dem Aktenzeichen bei der Dienststelle.
Wenn Karte oder Konto missbraucht wurden
Wurden mit deinen Daten Zahlungen ausgelöst, die du nicht freigegeben hast, sperre die Zugänge sofort über deine Bank oder den Sperr-Notruf 116 116. Ändere danach Passwörter für Online-Banking, E-Mail und Shops. Prüfe die Kontoauszüge der folgenden Wochen.
Für Verluste vor der Sperrung einer verlorenen oder gestohlenen Karte kommt eine Haftung von bis zu 50 Euro nach § 675v BGB in Betracht. Das ist eine vereinfachte Angabe; frage zur genauen Lage bei deiner Bank nach.
Achtung bei Rückrufen: Der Sperr-Notruf 116 116 ruft niemals selbst bei dir an. Meldet sich jemand mit dieser Behauptung, ist es ein Betrugsversuch, bei dem Täter die Anzeige der Nummer fälschen können. Lege auf und rufe deine Bank unter der Nummer von Karte oder Webseite zurück. Weiteres zu Betrugsmaschen findest du in den Beiträgen zu Phishing-SMS und falschen Polizeibeamten.
Was danach passiert
Nach der Anzeige leitet die Polizei die Ermittlungen ein und gibt die Sache an die Staatsanwaltschaft. Ob der Täter gefunden wird und ob du dein Geld zurückbekommst, lässt sich nicht vorhersagen. Hier gibt es keine Garantie, und wir nennen bewusst keine Erfolgsaussichten.
Die Anzeige schützt dich dennoch: Sie dokumentiert, dass du Opfer wurdest, und kann Ermittlungen gegen Täter anstoßen, die mehrere Menschen geschädigt haben. Du kannst zusätzlich zivilrechtlich vorgehen, etwa mit anwaltlicher Hilfe oder über die Verbraucherzentrale.
Beobachte deine Konten weiter und reagiere auf Nachfragen der Dienststelle. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Checkliste
- Bank sofort anrufen und Vorfall melden
- Karten und Online-Banking bei Bedarf über 116 116 sperren
- Screenshots von Angebot, Profil und Chat speichern
- Zahlungsbeleg, Kontoauszug und IBAN des Empfängers sichern
- Passwörter ändern
- Keinen weiteren Cent an den Verkäufer zahlen
- Anzeige erstatten und Eingangsbestätigung beantragen
- Aktenzeichen aufbewahren
Häufige Fragen
Muss ich bei Betrug einen Strafantrag stellen?
Nein. Betrug nach § 263 StGB wird grundsätzlich von Amts wegen verfolgt. Eine Antragsfrist von drei Monaten gibt es nicht. Sobald die Behörden von der Tat erfahren, ermitteln sie. Eine Anzeige hilft ihnen, überhaupt davon zu erfahren. Der Antrag ist nur bei den Antragsdelikten nötig, Betrug gehört nicht dazu.
Wie lange kann ich Betrug anzeigen?
Die Verjährung beträgt fünf Jahre. Sie beginnt beim Betrug mit der Erlangung des letzten vom Vorsatz umfassten Vermögensvorteils. Wegen möglicher Unterbrechung oder Ruhen kann es im Einzelfall abweichen. Warte nicht und zeige zeitnah an. Lass dir im Zweifel die Berechnung von der Staatsanwaltschaft oder einem Rechtsanwalt bestätigen.
Wie schnell muss ich meine Bank informieren?
Unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, so verlangt es § 676b BGB. Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung unterrichtet wurde. Bei Betrug gilt: lieber sofort anrufen. Melde dich lieber einmal zu früh als zu spät bei deiner Bank.
Ruft mich der Sperr-Notruf 116 116 zurück?
Nein, der Sperr-Notruf ruft niemals selbst an. Wer sich mit dieser Begründung meldet, ist ein Betrüger. Beende das Gespräch und wähle selbst die 116 116 oder die Nummer deiner Bank. Gib niemals PIN, TAN oder Passwörter am Telefon heraus. Auch eine angezeigte Rufnummer ist kein Beweis, denn sie kann vorgetäuscht sein.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Bei nicht autorisierten Zahlungen kommen Ansprüche gegen die Bank in Betracht, wenn du sie rechtzeitig informierst. Hast du selbst überwiesen, hängt es vom Einzelfall ab. Frage deine Bank und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale.
Was brauche ich für die Anzeige?
Bring Ausweis, Screenshots, Chatverlauf, Zahlungsbeleg, Kontoauszug und die Daten des Empfängers mit. Eine zeitlich geordnete Schilderung hilft der Dienststelle. Fehlt etwas, schildere trotzdem, was du weißt, und reiche Unterlagen später mit dem Aktenzeichen nach. Eine kurze Liste der Belege auf einem Zettel beschleunigt die Aufnahme.
Fazit
Bei Betrug im Netz entscheiden die ersten Stunden: Bank informieren, Zugänge sperren, Beweise sichern, dann Anzeige erstatten. Eine Antragsfrist gibt es nicht, die Verjährung liegt bei fünf Jahren, trotzdem solltest du nicht warten. Dies ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit frage Polizei, Staatsanwaltschaft oder einen Rechtsanwalt.
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Quellen
Stand: 04.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
- www.gesetze-im-internet.de (__676b.html)
- www.sparkasse.de (karte-sperren.html)
- www.gesetze-im-internet.de (__78.html)
- www.gesetze-im-internet.de (__158.html)
Redaktion
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