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Alkohol am Steuer: Promillegrenzen und ihre Folgen

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 04.11.2026 · aktualisiert am 03.10.2026

Alkohol am Steuer: Promillegrenzen und ihre Folgen

Ein Glas Wein zum Essen, ein Bier nach dem Sport: Wie viel Alkohol noch vertretbar ist, wenn du danach fährst, entscheidet sich nicht nach Gefühl, sondern nach rechtlichen Grenzwerten und, wichtiger noch, nach deiner tatsächlichen Fahrtüchtigkeit. Das Recht unterscheidet Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, mit unterschiedlichen Folgen von Bußgeld über Fahrverbot bis zum Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger und junge Fahrer gelten strengere Regeln, für Radfahrer eigene Werte. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Grenzen, den Unterschied zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit und was bei einer Kontrolle passiert. Verbindlich sind immer die Gesetze und die Entscheidung der Gerichte.

Die wichtigsten Grenzwerte

Als Ordnungswidrigkeit gilt nach dem Straßenverkehrsgesetz das Führen eines Kraftfahrzeugs mit mindestens 0,5 Promille Blutalkohol oder einer entsprechenden Atemalkoholkonzentration. Dafür drohen Bußgeld, Punkte und in der Regel ein Fahrverbot. Wer Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht, kann schon ab 0,3 Promille strafrechtlich belangt werden, wenn er nicht mehr sicher fahren kann.

Ab 1,1 Promille gilt bei Kraftfahrern nach ständiger Rechtsprechung absolute Fahruntüchtigkeit. Dann liegt in der Regel eine Straftat vor, unabhängig davon, wie sicher jemand fährt. Das Gesetz kennt dafür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Auch der Führerschein ist dann in der Regel in Gefahr, weil das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen kann.

Wichtig ist, dass die rechtlichen Grenzen nicht als Erlaubnis zu verstehen sind. Wer knapp unter 0,5 Promille fährt, kann trotzdem verantwortlich gemacht werden, wenn er einen Unfall verursacht und Ausfallerscheinungen zeigt. Gerade bei Medikamenten oder Müdigkeit wirken schon kleine Mengen stärker als gedacht.

Radfahrer, Fahranfänger und andere Gruppen

Auch Radfahrer können sich strafbar machen. Für sie liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit nach der Rechtsprechung höher als bei Autofahrern, bei 1,6 Promille. Bei Ausfallerscheinungen oder Unfällen kann aber schon früher eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegen. Wer mit viel Alkohol auf dem Rad erwischt wird, muss zudem mit einer Überprüfung der Fahreignung rechnen.

Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot am Steuer mit der Vorgabe null Promille. Verstöße führen zu Bußgeld, Punkten und häufig zu einer Verlängerung der Probezeit oder zusätzlichen Maßnahmen. Für Berufskraftfahrer und Busfahrer gelten strengere Regeln der Arbeitgeber und Versicherungen.

Für Radfahrer lohnt ein Blick auf die Folgen: Neben Strafe und Geldbuße kann die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüfen lassen, selbst wenn nur ein Rad gefahren wurde. Versicherungen können nach einem Unfall mit Alkohol Leistungen kürzen.

Heimweg vorher klären

Entscheide vor dem ersten Getränk, wie du nach Hause kommst: Fahrer bestimmen, Taxi oder Bahn nutzen oder vor Ort übernachten. Wer erst später entscheidet, schätzt seine Fahrtüchtigkeit meist falsch ein. Auch am Morgen danach kann noch Restalkohol im Blut sein, plane also Zeit für den Abbau ein.

Relative und absolute Fahruntüchtigkeit

Das Recht unterscheidet zwei Formen. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit zählt allein der Messwert, bei relativer Fahruntüchtigkeit kommen Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler hinzu. Beispiele sind Schlangenlinien, Verwechslung von Pedalen, starke Verlangsamung oder ein Unfall ohne äußere Ursache. Die Polizei dokumentiert solche Hinweise und beweist sie später im Verfahren.

Auch Alkoholmengen unterhalb der Grenzwerte können gefährlich sein. Reaktionszeit, Konzentration und Risikobereitschaft leiden schon bei geringer Menge. Wie schnell Alkohol abgebaut wird, hängt von Körpergewicht, Geschlecht, Trinkmenge und Zeitraum ab und lässt sich nicht exakt vorhersagen. Der Abbau verläuft grob mit einem Bruchteil eines Promilles pro Stunde, Rest-Alkohol am nächsten Morgen ist deshalb ein verbreitetes Risiko.

Auch Drogen und Medikamente spielen im Straßenverkehr eine Rolle und werden nach eigenen Regeln beurteilt. Mischkonsum erhöht das Risiko erheblich. Informiere dich über die Wirkung rezeptpflichtiger Mittel im Beipackzettel und frage Ärzte oder Apotheker, ob du nach Einnahme ein Fahrzeug führen darfst.

Was bei einer Kontrolle passiert

Bei Verdacht auf Alkohol kann die Polizei einen Atemalkoholtest anbieten. Er ist freiwillig, liefert aber Hinweise. Verweigerst du ihn, kann die Polizei bei Verdacht eine Blutprobe anordnen. Sie darf zudem Ausfallerscheinungen dokumentieren, den Wagen abstellen lassen und die Weiterfahrt untersagen.

Folgen reichen von Bußgeld und Fahrverbot bis zu Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist und gegebenenfalls einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei hohen Werten. Versicherungen können Leistungen kürzen oder zurückfordern. Der sicherste Weg: Wer trinkt, fährt nicht. Plane Heimweg, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder Übernachtung vorher und gib Schlüssel ab, wenn du den Abend nicht kontrollieren kannst.

Wer als Beifahrer merkt, dass der Fahrer getrunken hat, sollte freundlich, aber klar widersprechen und Alternativen anbieten. Auch Gastgeber tragen Verantwortung, wenn sie Gäste sichtbar betrunken ans Steuer lassen. Im Ernstfall können Beifahrer oder Begleiter in Verfahren als Zeugen vernommen werden.

Wichtige Werte im Überblick
Wert Bedeutung
0,0 Promille Gilt für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21
0,3 Promille Mit Ausfallerscheinungen oder Unfall kann es strafbar sein
0,5 Promille Ordnungswidrigkeit für Kraftfahrer
1,1 Promille Absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrern
1,6 Promille Absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern

Checkliste

  • Heimweg vor dem Trinken planen
  • Nach Alkohol nicht selbst fahren
  • Für Probezeit und unter 21 gilt null Promille
  • Auch Fahrrad nicht unterschätzen
  • Restalkohol am nächsten Morgen bedenken
  • Bei Kontrolle ruhig bleiben
  • Rechtsberatung bei Strafverfahren nutzen

Häufige Fragen

Muss ich pusten?

Ein Atemalkoholtest ist freiwillig. Du darfst ihn ablehnen, musst dann aber mit weiteren Maßnahmen rechnen, etwa mit einer angeordneten Blutprobe bei Verdacht. Eine Blutentnahme muss im Regelfall durch einen Richter oder bei Gefahr im Verzug durch die Polizei angeordnet werden.

Gelten die Grenzen auch für E-Scooter?

Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Kraftfahrzeuge, weil sie Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind. Wer mit hohem Alkoholwert fährt, kann den Führerschein verlieren. Verlasse dich nicht darauf, dass ein Leihroller harmloser sei als ein Auto. Das gilt auch bei geliehenen Rollern.

Wie lange dauert der Alkoholabbau?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, denn Körpergewicht, Geschlecht, Trinkmenge und Tempo spielen eine Rolle. Als grobe Orientierung gilt ein langsamer Abbau von einem Bruchteil eines Promilles pro Stunde. Im Zweifel solltest du am Morgen danach nicht fahren und Zeit einplanen. Der Abbau ist individuell.

Was passiert bei einer Trunkenheitsfahrt mit meinem Führerschein?

Bei Straftaten kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist festsetzen, bevor ein neuer Führerschein erteilt wird. Bei Ordnungswidrigkeiten droht ein befristetes Fahrverbot. Bei hohen Werten kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen. Hole frühzeitig Rechtsrat ein, wenn ein Verfahren läuft.

Fazit

Die Grenzwerte sind nur der rechtliche Rahmen, entscheidend ist die Frage, ob du sicher fahren kannst. Schon geringe Mengen beeinträchtigen Reaktion und Urteilsvermögen, und die Folgen eines Unfalls reichen weit über Bußgeld und Punkte hinaus. Wer Fahren und Trinken konsequent trennt, spart sich Ärger mit Polizei, Versicherung und Führerscheinstelle. Das gilt für Auto, Rad und Roller gleichermaßen, und für Gruppen sollte jemand im Voraus die Verantwortung übernehmen.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Polizeistation.net.

Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Polizeistation.net recherchiert und geprüft. Wir belegen Rechtsfragen mit Fundstelle, nennen Zahlen nur mit Quelle und korrigieren Fehler sichtbar. Hinweise gern über Kontakt.

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