Entziehung der Fahrerlaubnis
Kurzdefinition
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Aufhebung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen fehlender Eignung, durch Behörde oder Gericht.
Erklärung
Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Zwei Wege sind wichtig: Nach § 3 des Straßenverkehrsgesetzes entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Erlaubnis, wenn Eignungsmängel bestehen, zum Beispiel bei acht Punkten im Fahreignungsregister. Nach § 69 des Strafgesetzbuchs entzieht das Strafgericht sie bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurden, wenn sich daraus die Ungeeignetheit ergibt, etwa bei Trunkenheit im Verkehr. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis, das Gericht setzt eine Sperrfrist fest, vor deren Ablauf keine neue erteilt wird. Für die Neuerteilung kann ein Gutachten verlangt werden. Anders als beim Fahrverbot musst du die Fahrerlaubnis danach neu beantragen und gegebenenfalls Prüfungen ablegen. In Österreich spricht man von Entziehung der Lenkberechtigung, in der Schweiz von Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt. Wer betroffen ist, sollte Fristen beachten und fachkundigen Rat einholen.
Beispiel aus der Praxis
Nach einer Trunkenheitsfahrt entzieht dir das Amtsgericht die Fahrerlaubnis und legt eine Sperrfrist von mehreren Monaten fest. Der Führerschein wird eingezogen. Nach Ablauf der Sperre beantragst du bei der Fahrerlaubnisbehörde eine neue Erlaubnis. Dazu verlangt die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten, auf das du dich vorbereitest.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Polizeistation.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.