Gruppeninspektor (AT)
Kurzdefinition
Gruppeninspektor ist ein Dienstgrad der österreichischen Exekutive, der meist mit Führungsaufgaben in einer Polizeiinspektion verbunden ist.
Erklärung
Der Gruppeninspektor gehört zu den Dienstgraden der österreichischen Polizei im Exekutivdienst. Häufig übernehmen Beamtinnen und Beamte mit diesem Rang Verantwortung für Teams, etwa als Stellvertretung der Inspektionsleitung oder als Dienstführende. Die Polizei in Österreich wird vom Bundesministerium für Inneres geführt, nachgeordnet sind die Landespolizeidirektionen der Bundesländer. Auf der unteren Ebene arbeiten Polizeiinspektionen, in größeren Städten kommen Stadtpolizeikommanden dazu. Die Befugnisse der Polizei ergeben sich aus dem Sicherheitspolizeigesetz, im Strafverfahren aus der Strafprozessordnung. Das Gesetz sieht zum Beispiel für Gewalt in der Familie ein Betretungs- und Annäherungsverbot vor, das Beamte aussprechen können. Wegen der Vielzahl möglicher Titel und Funktionsbezeichnungen lohnt sich für Detailfragen der Blick auf die Seiten der Polizei und des Bundesministeriums.
Beispiel aus der Praxis
Ein Gruppeninspektor leitet in einer Polizeiinspektion den Nachtdienst. Als du nach einem Streit mit dem Nachbarn anrufst, schickt er eine Streife und nimmt später deine Angaben auf. Er erklärt, welche Rechte du hast und wie ein Betretungsverbot funktioniert. Entscheiden über Anzeigen später die Staatsanwaltschaften.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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