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Verwarnungsgeld

Lexikon · Verkehr · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Das Verwarnungsgeld ist eine geringe Geldzahlung bei leichten Verkehrsverstößen, die ohne förmliches Bußgeldverfahren sofort oder innerhalb einer kurzen Frist beglichen wird.

Erklärung

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Behörde nach § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Die Verwarnung ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Behörde sofort oder innerhalb einer Frist zahlt, die mindestens eine Woche beträgt. Typische Beispiele sind Falschparken oder ein geringer Geschwindigkeitsverstoß. Das Verwarnungsgeld wird nicht im Fahreignungsregister eingetragen, Punkte gibt es dafür nicht. Du kannst die Verwarnung ablehnen, dann leitet die Behörde in der Regel ein Bußgeldverfahren ein, das mit einem Bußgeldbescheid enden kann. Die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog. Wer zahlt, erkennt den Vorwurf damit an und kann den Bescheid später nicht mehr anfechten. Bei Unsicherheit über die Berechtigung lohnt sich eine Prüfung, bevor du überweist. In der Schweiz entspricht dem die Ordnungsbusse, in Österreich die Organstrafverfügung.

Beispiel aus der Praxis

Du hast dein Auto zehn Minuten im eingeschränkten Halteverbot abgestellt und findest einen Zettel mit Verwarnung am Scheibenwischer. Darauf steht ein Betrag von 25 Euro. Du überweist ihn mit dem angegebenen Verwendungszweck innerhalb der Frist. Damit ist die Sache erledigt, ein Punkt wird nicht eingetragen. Willst du dich wehren, zahlst du nicht und wartest auf den Bußgeldbescheid.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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