Fahrverbot
Kurzdefinition
Das Fahrverbot ist eine Nebenfolge bei Verkehrsverstößen, die für ein bis drei Monate verbietet, Kraftfahrzeuge zu führen, ohne die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Erklärung
Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe oder Nebenfolge. Nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes kann es für die Dauer von einem bis zu drei Monaten angeordnet werden, wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begeht. Der Bußgeldkatalog legt fest, bei welchen Verstößen es regelmäßig verhängt wird, etwa bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Mit dem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, der Führerschein wird aber in amtliche Verwahrung gegeben. Das Verbot wird mit Rechtskraft wirksam, bei erstmaligen Verstößen kann der Betroffene innerhalb einer Frist von vier Monaten bestimmen, wann es beginnt. Wer trotz Verbot fährt, begeht eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz. Vom Fahrverbot abzugrenzen ist die Entziehung der Fahrerlaubnis, nach der du eine neue beantragen musst. Gegen den Bußgeldbescheid kannst du Einspruch einlegen, in Ausnahmefällen entfällt das Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße. Gewerbliche Fahrer sollten rechtzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen.
Beispiel aus der Praxis
Du wirst außerorts mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Im Bußgeldbescheid steht neben der Geldbuße ein Fahrverbot von einem Monat. Du gibst den Führerschein nach Rechtskraft in amtliche Verwahrung und kannst den Beginn innerhalb der Viermonatsfrist selbst wählen. Du planst den Urlaub entsprechend und nutzt die Zeit mit Bus und Bahn.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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