Strafbefehl
Kurzdefinition
Der Strafbefehl ist eine schriftliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung, mit der bei Vergehen bestimmte Rechtsfolgen festgesetzt werden, gegen die du Einspruch einlegen kannst.
Erklärung
Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren für Vergehen, bei dem die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht eine bestimmte Rechtsfolge beantragt und das Gericht sie ohne mündliche Verhandlung festsetzt. Nach § 407 der Strafprozessordnung kommen vor allem Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und Verwarnung mit Strafvorbehalt in Betracht, in engen Grenzen auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Betroffene erhält den Strafbefehl schriftlich per Zustellung. Er kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, dann kommt es zu einer Hauptverhandlung. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil, er wird in das Bundeszentralregister eingetragen, wenn die Schwelle dafür erreicht ist. Wichtig ist, die Frist zu beachten, denn eine Verlängerung gibt es nicht. In der Schweiz kennt die Strafprozessordnung ebenfalls den Strafbefehl, dort ist er eine verbreitete Form der Erledigung. Wenn du einen erhältst, lohnt eine rasche Beratung.
Beispiel aus der Praxis
Nach einer Trunkenheitsfahrt bekommst du einen Strafbefehl über eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Der Brief wird förmlich zugestellt. Du prüfst die Fristen und legst innerhalb von zwei Wochen mit Hilfe einer Anwältin Einspruch ein, weil du die Höhe der Tagessätze für falsch hältst. Danach terminiert das Amtsgericht eine mündliche Verhandlung.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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