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Kantonspolizei (CH)

Lexikon · Organisation · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Kantonspolizei ist das Polizeikorps eines Schweizer Kantons und für die allgemeine Sicherheit, Strafverfolgung und den Verkehr im Kantonsgebiet zuständig.

Erklärung

In der Schweiz liegt die Polizeihoheit bei den 26 Kantonen, und jeder Kanton unterhält eine eigene Kantonspolizei oder ein gleichwertiges Korps unter anderem Namen, etwa Luzerner Polizei oder Zuger Polizei. Die Aufgaben reichen von der Sicherheitspolizei über die Kriminalpolizei bis zur Verkehrspolizei. Neben dem kantonalen Korps gibt es in manchen Kantonen Stadt- oder Gemeindepolizeien, deren Zuständigkeit sich nach dem kantonalen Polizeigesetz richtet. Die Rechtsgrundlage für polizeiliches Handeln liefert das jeweilige Gesetz des Kantons, für die Strafverfolgung gilt die schweizerische Strafprozessordnung. Die Notrufnummer lautet 117. Viele Kantone bieten über Suisse ePolice einen Online-Polizeiposten für einfache Anzeigen an. Wer einen Vorfall meldet, kann dies bei jeder Polizeistelle oder bei der Staatsanwaltschaft tun. In unserer Kantonsübersicht findest du die Korps mit Website und Gesetz.

Beispiel aus der Praxis

Dein Fahrrad wurde in Luzern gestohlen. Du gehst nicht zu einer Kantonspolizei mit diesem Namen, sondern zur Luzerner Polizei, die als Kantonspolizei auftritt. Die Meldung kannst du auch online über Suisse ePolice machen, wenn keine Täterschaft bekannt ist. Das PDF zur Anzeige legst du später deiner Versicherung vor.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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