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Stadtpolizei

Lexikon · Organisation · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Eine Stadtpolizei ist eine kommunale Polizei, die in einer Stadt Aufgaben der Ordnung, Sicherheit und des Verkehrs neben oder anstelle der Landespolizei wahrnimmt.

Erklärung

Als Stadtpolizei bezeichnet man kommunale Polizeikorps, die in Schweizer Städten wie Zürich, Winterthur oder St. Gallen für die öffentliche Ordnung, den Verkehr und weitere Aufgaben zuständig sind. Neben ihnen gibt es die jeweilige Kantonspolizei, mit der sie je nach Kanton Aufgaben teilen. In Deutschland gibt es kommunale Polizeien nur in einzelnen Ländern, etwa als Stadtpolizei oder als Ordnungsdienst der Städte, die meist für Verkehrsüberwachung und Ordnungsaufgaben zuständig sind, während die Landespolizei die Kriminalitätsbekämpfung übernimmt. Wer eine Stadtpolizei ansprechen kann, hängt von den Kantons- und Landesgesetzen ab. Die Bezeichnung sagt allein nichts über Befugnisse aus, maßgeblich sind das jeweilige Gesetz und die Zuständigkeitsordnung. Wenn du unsicher bist, ruf die Notrufnummer an oder schaue in unserem Verzeichnis nach der Zuständigkeit deines Orts. Bußen für Verkehrsvergehen in der Stadt können je nach Ort von der Stadtpolizei ausgestellt werden.

Beispiel aus der Praxis

In der Stadt Zürich parkst du an einer Stelle mit Parkverbot und findest eine Ordnungsbusse hinter dem Scheibenwischer. Ausgestellt hat sie die Stadtpolizei. Wenn du damit einverstanden bist, kannst du sie innerhalb der Frist begleichen. Hast du Einwände, nutzt du die auf dem Schreiben genannte Stelle.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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