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Onlinewache: Anzeige online erstatten, so funktioniert es

Thema · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Onlinewache: Anzeige online erstatten, so funktioniert es

Die Antwort

Die Onlinewache ist ein Webangebot der Landespolizeien, über das du bestimmte Straftaten und Hinweise ohne Besuch einer Dienststelle melden kannst. Jedes Bundesland betreibt eine eigene Seite mit eigenem Umfang. Für Notfälle ist sie nicht gedacht: Bei Gefahr oder Taten, die gerade laufen, wählst du in Deutschland den Notruf 110.

Eine Onlinewache spart Zeit, wenn die Tat schon vorbei ist und keine unmittelbare Gefahr besteht. Typische Fälle sind Diebstahl, Sachbeschädigung, Fahrraddiebstahl, Betrug im Internet oder Hinweise auf Verkehrsverstöße. Weil die Polizei in Deutschland Ländersache ist, gibt es keine einheitliche Bundes-Onlinewache. Jedes Land entscheidet selbst, welche Delikte online angenommen werden, ob ein Konto nötig ist und wie die Bestätigung aussieht. In der Schweiz bieten mehrere Kantone vergleichbare Portale an, in Österreich läuft vieles direkt über die Polizeiinspektionen. Wir zeigen dir, wie du das richtige Angebot findest, welche Angaben du bereithalten solltest und welche Grenzen eine Online-Anzeige hat. Auch wer unsicher ist, ob sich der Aufwand lohnt, findet in den Portalen meist eine kurze Erklärung, welche Fälle dort richtig aufgehoben sind.

Rechtslage

Rechtlich ist die Onlinewache nur ein anderer Übermittlungsweg. Nach § 158 Absatz 1 StPO kann eine Strafanzeige mündlich oder schriftlich angebracht werden, die elektronische Übermittlung fällt in der Praxis unter die schriftliche Form. Die Polizei bleibt zur Ermittlung verpflichtet, sobald sie von einem Verdacht auf eine Straftat Kenntnis erhält (§ 163 StPO). Etwas anderes gilt beim Strafantrag, den § 158 Absatz 2 StPO schriftlich oder zu Protokoll vorsieht. Ob die Länder einen online übermittelten Strafantrag ohne Unterschrift ausreichen lassen, regeln sie selbst und teilen es in den Hinweisen ihrer Portale mit. Lies diese Hinweise deshalb vollständig. Welche Delikte du melden darfst, bestimmt das jeweilige Landesportal, oft sind Sexualdelikte, Gewalttaten und laufende Gefahrenlagen ausgeschlossen. Datenschutzrechtlich gelten für die Verarbeitung die Regeln für die Polizei, die du in der Datenschutzerklärung des Portals findest. In der Schweiz sieht Artikel 301 StPO die mündliche oder schriftliche Anzeige vor, die Kantone setzen das mit eigenen Online-Angeboten um. In Österreich ist die Anzeige bei jeder Polizeidienststelle möglich. Wichtig ist außerdem, dass du im Portal wahrheitsgemäße Angaben machst, denn eine bewusst falsche Anzeige kann nach § 164 StGB als falsche Verdächtigung und nach § 145d StGB als Vortäuschen einer Straftat verfolgt werden.

Online melden in den drei Ländern
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Gibt es ein einheitliches Portal?nein, jedes Bundesland betreibt eine eigene Onlinewachesiehe Angebot der Polizei und des Innenministeriumssiehe kantonale Regelung
Für Notfälle geeignet?nein, Notruf 110nein, Notruf 133nein, Notruf 117
Rechtsgrundlage der Anzeige§ 158 StPOösterreichische StPOArt. 301 StPO
Europäischer Notruf112112112

Schritt für Schritt

  1. Das richtige Landesportal finden. Suche nach der Onlinewache des Bundeslands, in dem die Tat geschah. Prüfe, dass die Adresse zu einer offiziellen Polizeiseite gehört und mit https beginnt. Auf Fake-Seiten solltest du keine Daten eingeben.
  2. Delikt auswählen. Wähle die Kategorie, die am besten passt, etwa Diebstahl, Sachbeschädigung oder Betrug. Wenn dein Fall nicht auswählbar ist, bietet das Portal meist den Weg zur Dienststelle oder zum Notruf an.
  3. Angaben vorbereiten. Halte Personalien, Tatzeit, Tatort, Schaden und gestohlene Gegenstände mit Seriennummern bereit. Bei Betrug helfen Kontodaten, Nachrichten und Screenshots. Je genauer die Angaben, desto weniger Rückfragen.
  4. Formular ausfüllen und prüfen. Fülle alle Pflichtfelder sachlich aus und lies die Zusammenfassung vor dem Absenden. Änderungen sind danach meist nicht mehr möglich. Speichere oder drucke die Bestätigung mit der Vorgangsnummer.
  5. Rückmeldung abwarten. Die Polizei meldet sich bei Bedarf per E-Mail oder Telefon. Prüfe den Spam-Ordner. Bei Antragsdelikten kann eine Unterschrift oder eine Vorsprache nötig sein, folge dann den Hinweisen in der Bestätigung.

Fristen

Für die Online-Anzeige gibt es keine eigene Frist, sie hängt von der Tat ab. Einfache Straftaten kannst du bis zum Eintritt der Verjährung (§ 78 StGB) anzeigen, praktisch ist aber jedes Zögern ungünstig, weil Spuren und Zeugenerinnerungen verblassen. Bei Antragsdelikten läuft die Dreimonatsfrist des § 77b StGB, auch wenn du online meldest. Beachte, dass manche Länder für die Wirksamkeit eines Strafantrags zusätzliche Schritte verlangen. Frage im Zweifel direkt bei der Dienststelle nach, damit die Frist nicht verstreicht. Bei Verlust von Bankkarten oder Ausweisen zählt dagegen jede Stunde, hier gehört die Sperrung vor die Anzeige.

Stolperfallen

  • Die Onlinewache ist kein Notruf, laufende Taten und Gefahren meldest du ausschließlich über 110, 133, 117 oder 112.
  • Manche Delikte werden online gar nicht angenommen, dann musst du die Dienststelle aufsuchen.
  • Ohne gespeicherte Bestätigung hast du später keinen Nachweis für Versicherung oder Bank.
  • Gib auf keiner Seite Daten ein, die dich per Link in einer E-Mail erreicht hat, ruf die Adresse selbst auf.
  • Online gemeldete Anzeigen werden nicht in jedem Land sofort bearbeitet, rechne mit Wartezeit.

Häufige Fragen

Gibt es eine Onlinewache für ganz Deutschland?

Nein. Die Polizei ist in Deutschland Sache der Länder, deshalb betreibt jedes Bundesland sein eigenes Portal mit eigenem Funktionsumfang. Auch die Bundespolizei hat eigene Kontaktwege für ihren Zuständigkeitsbereich. Wähle am besten das Portal des Landes, in dem die Tat geschah.

Welche Straftaten kann ich online melden?

Das entscheidet das jeweilige Landesportal. Häufig angenommen werden Diebstahl, Sachbeschädigung, Fahrraddiebstahl und Betrug im Internet. Gewalttaten, Sexualdelikte und alles, was akut gefährlich ist, gehören meist nicht dazu. Im Portal findest du eine Auswahlliste, die dir zeigt, was dort möglich ist.

Reicht die Online-Anzeige als Strafantrag?

Das hängt vom Bundesland und vom Delikt ab. Bei Offizialdelikten brauchst du keinen Strafantrag. Bei Antragsdelikten wie Hausfriedensbruch oder Beleidigung ist ein Strafantrag nötig, den manche Portale nur mit Unterschrift oder Vorsprache akzeptieren. Lies die Hinweise im Portal und frage bei Unsicherheit bei der Dienststelle nach.

Ist die Onlinewache sicher?

Offizielle Portale arbeiten mit verschlüsselter Übertragung und stehen unter Datenschutzaufsicht. Du solltest trotzdem nur Seiten nutzen, die du selbst über eine bekannte Adresse geöffnet hast, nicht über Links aus E-Mails oder Nachrichten. Prüfe das Schloss-Symbol und die Adresse, und gib nur Daten ein, die für die Anzeige nötig sind.

Wie schnell bekomme ich eine Antwort?

Eine feste Frist gibt es nicht. Viele Portale schicken sofort eine automatische Bestätigung mit Vorgangsnummer, die inhaltliche Bearbeitung dauert danach unterschiedlich lang. Bei Rückfragen meldet sich die Polizei per E-Mail oder Telefon. Wenn du nach einiger Zeit nichts hörst, kannst du mit der Vorgangsnummer bei der zuständigen Dienststelle nachfragen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Polizeistation.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.