Bußgeldbescheid
Kurzdefinition
Der Bußgeldbescheid ist die schriftliche Entscheidung der Verwaltungsbehörde über eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit, gegen die du Einspruch einlegen kannst.
Erklärung
Der Bußgeldbescheid beendet das Bußgeldverfahren, wenn die Behörde dem Betroffenen eine Ordnungswidrigkeit vorwirft und eine Geldbuße festsetzt. Nach § 65 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird er dem Betroffenen zugestellt und enthält die Angaben zur Person, die Tat, die verletzten Vorschriften, die Beweismittel und die Rechtsfolgen. Gegen den Bescheid kann nach § 67 binnen zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch eingelegt werden. Dann prüft die Behörde den Fall erneut und gibt ihn bei Fortbestehen des Vorwurfs an die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht weiter. Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig, und die Geldbuße muss gezahlt werden. Bei Verkehrsverstößen können außerdem Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot dazukommen. Die Höhe orientiert sich am Bußgeldkatalog. Wer einen Bescheid erhält, sollte die Frist notieren und gegebenenfalls anwaltlichen Rat einholen. Auch bei einem Einspruch bleibt die Pflicht, Fristen für die Zahlung zu beachten, solange keine Entscheidung vorliegt.
Beispiel aus der Praxis
Per Post erhältst du einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes. Du liest Frist und Rechtsbehelfsbelehrung und lässt dich zum Messfoto beraten. Dann legst du innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch ein, weil du glaubst, nicht der Fahrer gewesen zu sein. Die Behörde prüft, ob sie den Bescheid aufrechterhält, andernfalls entscheidet das Amtsgericht.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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