Gefahrenabwehr
Kurzdefinition
Gefahrenabwehr umfasst die polizeilichen Maßnahmen, mit denen drohende Schäden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung verhindert oder beseitigt werden.
Erklärung
Gefahrenabwehr ist neben der Strafverfolgung die zweite Hauptaufgabe der Polizei. Sie dient dazu, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erkennen und abzuwenden, bevor ein Schaden entsteht, oder ihn zu begrenzen. Rechtsgrundlage sind in Deutschland vor allem die Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder, die einen Katalog von Befugnissen vorsehen, etwa Identitätsfeststellung, Platzverweis, Gewahrsam oder Durchsuchung. Voraussetzung ist grundsätzlich eine konkrete Gefahr, außerdem muss die Maßnahme verhältnismäßig sein. Bei Bundespolizeiaufgaben gilt das Bundespolizeigesetz. Die Strafverfolgung folgt dagegen der Strafprozessordnung und beginnt mit einem Anfangsverdacht. In der Praxis überschneiden sich beide Bereiche häufig, denn bei einem Einsatz kann Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zugleich nötig sein. Gegen polizeiliche Maßnahmen kannst du Rechtsmittel einlegen, bei Verwaltungsakten zum Beispiel Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht. In Österreich regelt das Sicherheitspolizeigesetz die Sicherheitspolizei, in der Schweiz die kantonalen Polizeigesetze.
Beispiel aus der Praxis
Auf einer Baustelle droht ein Kran umzukippen, und die Polizei sperrt die angrenzende Straße. Das Ziel ist, Menschen vor einer akuten Gefahr zu schützen, nicht eine Straftat zu verfolgen. Als Anwohnerin musst du die Absperrung beachten und darfst vorübergehend nicht in dein Haus. Später kannst du die Rechtmäßigkeit der Maßnahme gerichtlich prüfen lassen.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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