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Strafantrag

Lexikon · Strafverfahren · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Der Strafantrag ist die ausdrückliche Erklärung einer berechtigten Person, dass sie die Verfolgung einer bestimmten Tat wünscht, und gilt bei Antragsdelikten als Voraussetzung.

Erklärung

Der Strafantrag ist ein Verfahrensinstrument, mit dem eine antragsberechtigte Person der Strafverfolgung einer Tat zustimmt. Er ist vor allem bei sogenannten Antragsdelikten nötig, bei denen die Behörde ohne Antrag nicht oder nur unter Voraussetzungen verfolgt. Nach § 158 der Strafprozessordnung muss er bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht schriftlich oder zu Protokoll gestellt werden, bei anderen Behörden schriftlich. Die Antragsfrist beträgt nach § 77b des Strafgesetzbuchs drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter. Wer sie versäumt, verliert die Möglichkeit, die Verfolgung zu verlangen. Anders als die Strafanzeige ist der Strafantrag ausdrücklich nur den Berechtigten vorbehalten, meist den Verletzten. Er kann zurückgenommen werden, in einigen Fällen mit Folgen für das Verfahren. In der Schweiz sind Strafantrag und Antragsfrist in Artikel 30 und 31 des Strafgesetzbuchs geregelt, die Frist beträgt ebenfalls drei Monate. Die Unterscheidung ist wichtig, wenn du eine Beleidigung oder Sachbeschädigung verfolgen lassen möchtest.

Beispiel aus der Praxis

Dein Nachbar hat dich im Streit öffentlich beleidigt. Beleidigung wird in Deutschland nur auf Antrag verfolgt, wenn kein besonderes öffentliches Interesse besteht. Du stellst innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag bei der Polizei, und zwar am besten schriftlich. Damit gibst du der Behörde das Signal, dass du die Verfolgung willst.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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