Landeskriminalamt (LKA)
Kurzdefinition
Das Landeskriminalamt ist die zentrale kriminalpolizeiliche Behörde eines deutschen Bundeslandes und unterstützt die örtlichen Polizeidienststellen bei schweren Fällen.
Erklärung
Jedes deutsche Bundesland unterhält ein eigenes Landeskriminalamt, kurz LKA. Es dient als Zentralstelle der Kriminalpolizei im Land und bündelt Fachwissen, das einzelne Dienststellen nicht vorhalten können. Dazu zählen kriminaltechnische Labore, Spezialeinheiten, Auswertungs- und Analysestellen sowie Dezernate für besondere Deliktsfelder, etwa Cybercrime, Organisierte Kriminalität oder Staatsschutz. Das LKA ermittelt in manchen Fällen selbst, unterstützt aber vor allem die Polizeipräsidien und Polizeidirektionen. Organisatorisch sind die Landeskriminalämter den Innenministerien der Länder zugeordnet. Den Austausch zwischen den Ländern und dem Bund koordiniert das Bundeskriminalamt. Für Einzelpersonen ist das LKA meist nicht erste Anlaufstelle. Anzeigen erstattest du bei der Polizei vor Ort oder in der Onlinewache deines Landes, und das LKA wird nur bei Bedarf eingeschaltet, zum Beispiel bei besonders komplexen Fällen.
Beispiel aus der Praxis
In einer Stadt kommt es zu einer Serie von Geldautomatensprengungen. Die örtliche Kriminalpolizei sichert Spuren und ruft das Landeskriminalamt dazu. Dort werden Sprengstoffreste untersucht und Taten verglichen, um eine Tätergruppe zu erkennen. Als Anwohnerin kannst du Beobachtungen melden, am besten bei der Polizei vor Ort oder über den Notruf 110.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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