Kriminaloberkommissar
Kurzdefinition
Der Kriminaloberkommissar ist ein Dienstgrad der Kriminalpolizei im gehobenen Dienst oberhalb des Kriminalkommissars und führt oft Ermittlungsgruppen.
Erklärung
Kriminaloberkommissarinnen und Kriminaloberkommissare stehen im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei und haben eine Erfahrungsstufe über dem Kriminalkommissar erreicht. Sie leiten häufig Ermittlungsgruppen oder übernehmen komplexere Verfahren, bei denen mehrere Fachrichtungen zusammenarbeiten, zum Beispiel bei Betrugsserien mit Opfern in mehreren Bundesländern. Bei der Aufklärung stützen sie sich auf Zeugenaussagen, Spuren, Auswertungen digitaler Daten und die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen. Die Staatsanwaltschaft beauftragt und kontrolliert die Ermittlungen, die Kriminalpolizei liefert die Ergebnisse. Die Bezeichnungen für Dienstgrade der Kriminalpolizei sind in den meisten Ländern gleichlautend, in Einzelfällen gibt es regionale Besonderheiten. Für dich als Betroffene oder Betroffener ist wichtig, dass du bei Vorladungen genau prüfst, ob du als Zeuge oder Beschuldigter geladen wirst, denn davon hängen deine Rechte und Pflichten ab.
Beispiel aus der Praxis
Ein Kriminaloberkommissar leitet die Ermittlungen zu einer Serie von Enkeltrick-Anrufen. Er verknüpft Hinweise aus mehreren Städten und ruft betroffene Seniorinnen und Senioren an. Du erhältst als Angehörige einer Betroffenen einen Anruf mit der Bitte um ein Gespräch. Die Dienststelle kannst du über die Hauptnummer prüfen, bevor du Auskünfte gibst.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Polizeistation.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.