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Polizeioberrat

Lexikon · Dienstgrade · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Der Polizeioberrat ist ein Dienstgrad im höheren Polizeivollzugsdienst oberhalb des Polizeirats und wird häufig mit Abteilungs- oder Direktionsleitung verbunden.

Erklärung

Der Polizeioberrat zählt zu den Führungskräften des höheren Dienstes und steht eine Stufe über dem Polizeirat. Typisch sind Aufgaben als Leiterin oder Leiter einer Polizeidirektion, eines großen Reviers oder einer Fachabteilung in einem Polizeipräsidium. Ernannt wird nach Eignung, Leistung und freier Planstelle. Die Zuordnung der Dienstgrade zu Funktionen unterscheidet sich zwischen den Ländern erheblich, weshalb eine allgemeingültige Aufgabenbeschreibung nur Richtwerte liefern kann. Dasselbe gilt für Bezeichnungen oberhalb davon, etwa Polizeidirektor oder Leitender Polizeidirektor, die in verschiedenen Laufbahnregelungen anders geschrieben werden. Auch die Bundespolizei regelt ihre Laufbahnen eigenständig. Für deine Rechte in der Begegnung mit der Polizei ist der Dienstgrad ohne Belang. Bei Beschwerden über polizeiliches Handeln kannst du dich schriftlich an die Dienststelle, die Aufsichtsbehörde oder in vielen Ländern an eine unabhängige Beschwerdestelle wenden.

Beispiel aus der Praxis

Du hast eine schriftliche Beschwerde über einen Einsatz geschickt und erhältst Antwort von der Polizeidirektion. Unterzeichnet hat ein Polizeioberrat als Leiter der Direktion. Er schildert die Prüfung des Vorgangs und die Ergebnisse. Falls du mit der Antwort nicht einverstanden bist, kannst du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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