Kriminalkommissar
Kurzdefinition
Kriminalkommissar ist der Eingangsdienstgrad im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei und entspricht dem Polizeikommissar der Schutzpolizei.
Erklärung
Der Kriminalkommissar ist die Bezeichnung des Eingangsamts im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Wer so heißt, ermittelt in der Regel in Kommissariaten, die auf bestimmte Straftaten spezialisiert sind, etwa Eigentumsdelikte, Gewaltdelikte, Betrug oder Cybercrime. Die Ausbildung ist ein Studium, das auf die Aufgaben der Strafverfolgung vorbereitet. Im Ermittlungsverfahren arbeiten Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft nach § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes und ermitteln auf deren Grundlage. Die Staatsanwaltschaft bleibt die Herrin des Verfahrens, die Polizei führt Ermittlungen im Auftrag und aus eigener Zuständigkeit. Die genaue Gliederung der Kriminalpolizei hängt vom Land ab, denn in einigen Ländern ist sie als eigenständige Behörde organisiert, in anderen in die Polizeipräsidien eingebunden. Die Rangfolge entspricht der Schutzpolizei, nur die Bezeichnungen unterscheiden sich.
Beispiel aus der Praxis
Nach einem Wohnungseinbruch meldet sich bei dir eine Kriminalkommissarin und bittet um eine Aussage als Geschädigter. Sie fragt, welche Gegenstände fehlen und ob dir etwas Auffälliges aufgefallen ist. Die Ergebnisse gehen an die Staatsanwaltschaft, die über das weitere Vorgehen entscheidet. Eine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen, hast du als Zeuge nicht.
Passende Themen
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Polizeistation.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.