Gefährderansprache
Kurzdefinition
Die Gefährderansprache ist ein polizeiliches Gespräch mit einer Person, von der Gefahren ausgehen könnten, um sie zum rechtmäßigen Verhalten zu bewegen.
Erklärung
Bei der Gefährderansprache sucht die Polizei das Gespräch mit einer Person, von der aus ihrer Sicht Straftaten oder Störungen zu erwarten sind, und macht ihr klar, dass sie beobachtet wird und mit Konsequenzen rechnen muss. Sie wird vor allem bei Stalking, häuslicher Gewalt, Fußballgewalt oder extremistischen Gefährdungslagen eingesetzt. Rechtlich wird sie in Deutschland meist auf die polizeiliche Generalklausel der Länderpolizeigesetze gestützt, weil sie keine Zwangsmaßnahme ist. Sie kann persönlich, telefonisch oder bei einem Besuch stattfinden und wird dokumentiert. Die angesprochene Person darf schweigen und muss nicht mitwirken. Weil sie das Ansehen und die Lebenssituation berührt, darf sie nicht schikanös und muss verhältnismäßig sein. Betroffene können die Rechtmäßigkeit gerichtlich prüfen lassen. Für Opfer von Nachstellung ist sie eine niedrigschwellige Schutzmaßnahme, die oft Wirkung zeigt, ohne dass es zu einer Anzeige kommen muss. Wenn du dich verfolgt fühlst, erstatte Anzeige und halte Vorfälle schriftlich fest.
Beispiel aus der Praxis
Eine Frau wird von ihrem früheren Partner wiederholt angerufen und vor ihrer Wohnung abgepasst. Sie meldet das der Polizei. Beamte suchen den Mann auf und führen eine Gefährderansprache durch. Sie erklären, welche Folgen weiteres Verhalten haben kann. Die Frau dokumentiert weiterhin jeden Vorfall und erfährt, dass sie ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen kann.
Passende Themen
- Häusliche Gewalt: Polizei rufen, Schutz finden, Hilfe bekommen
- Anzeige erstatten: so geht es bei der Polizei
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Polizeistation.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.