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Kriminalhauptkommissar

Lexikon · Dienstgrade · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Der Kriminalhauptkommissar ist der höchste Regeldienstgrad im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei und leitet oft Kommissariate oder Mordkommissionen.

Erklärung

Der Kriminalhauptkommissar entspricht in der Rangordnung dem Polizeihauptkommissar der Schutzpolizei. Er oder sie leitet typischerweise ein Kommissariat oder eine Ermittlungsgruppe, etwa eine Mordkommission, eine Sonderkommission oder eine Fachdienststelle für Wirtschaftskriminalität. Die Position erfordert langjährige Erfahrung in der Ermittlungsarbeit und Führungsqualitäten. In der Hierarchie steht darüber nur noch der höhere Dienst mit Dienstgraden wie Kriminalrat. Kriminalhauptkommissarinnen und Kriminalhauptkommissare sind in Fernsehkrimis beliebte Figuren, in der Praxis arbeiten sie jedoch meist im Team und stimmen sich eng mit der Staatsanwaltschaft ab. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen. Wer in einem Strafverfahren als Zeuge oder Beschuldigter vernommen wird, hat unabhängig vom Dienstgrad der vernehmenden Person bestimmte Rechte, etwa das Recht auf Belehrung nach § 136 der Strafprozessordnung.

Beispiel aus der Praxis

Du wirst zu einer Vernehmung als Beschuldigter gebeten, geladen von einem Kriminalhauptkommissar. Du entscheidest, ob du dich zur Sache äußerst, und darfst vorher einen Verteidiger konsultieren. Der Dienstgrad ändert an deinem Schweigerecht nichts. Du darfst zunächst Akteneinsicht über deine Anwältin beantragen, bevor du etwas sagst.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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