Polizeioberkommissar
Kurzdefinition
Der Polizeioberkommissar ist ein Dienstgrad im gehobenen Dienst oberhalb des Polizeikommissars und häufig mit Führungsverantwortung verbunden.
Erklärung
Polizeioberkommissarinnen und Polizeioberkommissare gehören zum gehobenen Polizeivollzugsdienst und sind eine Stufe über dem Polizeikommissar eingeordnet. Die Beförderung hängt von Leistungsbeurteilungen, Verwendungszeit und freien Stellen ab. Typische Aufgaben sind die Leitung einer Dienstgruppe, die Führung einer Sachbearbeitung oder die Verantwortung für einen Einsatzabschnitt bei größeren Lagen. In Revieren und Inspektionen übernehmen sie oft die Vertretung der Dienststellenleitung. Bei der Kriminalpolizei lautet die entsprechende Bezeichnung Kriminaloberkommissar. Die Zuordnung zu Besoldungsgruppen unterscheidet sich zwischen Bund und Ländern und wird in den jeweiligen Besoldungsgesetzen festgelegt. Für Bürgerinnen und Bürger hat der Rang keine unmittelbare rechtliche Bedeutung, wichtig ist allein, dass die handelnde Person als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter zuständig ist und die Maßnahme auf einer gesetzlichen Grundlage beruht.
Beispiel aus der Praxis
Nach einer Schlägerei vor einer Gaststätte koordiniert ein Polizeioberkommissar die eingesetzten Streifen. Er lässt Zeugen getrennt befragen und sichert Videoaufnahmen. Als Zeugin wirst du von einer seiner Kolleginnen angesprochen, nicht von ihm selbst. Er behält den Überblick und entscheidet, welche Schritte zuerst nötig sind.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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