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Beschlagnahme

Lexikon · Polizeirecht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Beschlagnahme ist die amtliche Sicherstellung von Gegenständen als Beweismittel oder zur Einziehung, die nach der Strafprozessordnung meist ein Gericht anordnet.

Erklärung

Gegenstände, die als Beweismittel für ein Strafverfahren von Bedeutung sein können, nimmt die Polizei in Verwahrung oder sichert sie auf andere Weise. Nach § 94 der Strafprozessordnung sind sie in Verwahrung zu nehmen oder sonst sicherzustellen. Befinden sie sich im Gewahrsam einer Person und werden nicht freiwillig herausgegeben, bedarf es der Beschlagnahme. Die Anordnung trifft nach § 98 grundsätzlich der Richter, bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen. Typische Fälle sind Handys, Computer, Unterlagen oder Tatwerkzeuge. Betroffene können Beschwerde einlegen, und sie haben bei der Wegnahme Anspruch auf ein Verzeichnis. Außerhalb des Strafverfahrens kennen die Polizeigesetze die Sicherstellung zur Gefahrenabwehr, zum Beispiel bei Waffen. Gegenstände werden nach dem Verfahren zurückgegeben oder eingezogen. In der Schweiz regelt Artikel 263 der Strafprozessordnung die Beschlagnahme. Wer unsicher ist, ob die Maßnahme rechtmäßig war, kann sich anwaltlich beraten lassen.

Beispiel aus der Praxis

Bei einer Hausdurchsuchung nehmen die Beamten dein Smartphone mit, weil sie Chatverläufe auswerten wollen. Du erhältst ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände. Deine Anwältin legt gegen die Beschlagnahme Beschwerde ein und beantragt die Herausgabe des Geräts. Bis zur Entscheidung bleibt das Handy bei den Behörden.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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