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Landespolizeidirektion (AT)

Lexikon · Organisation · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Landespolizeidirektion ist die Polizeibehörde eines österreichischen Bundeslandes und führt die Polizeiinspektionen und weiteren Dienststellen dieses Landes.

Erklärung

In Österreich gibt es in jedem Bundesland eine Landespolizeidirektion, die als Sicherheitsbehörde die Polizei im jeweiligen Land führt. Die Polizeiinspektionen sind ihr nachgeordnet und bilden die örtliche Ebene, daneben gibt es Stadtpolizeikommanden und Fachbereiche. Übergeordnet ist das Bundesministerium für Inneres. Die Leitung hat eine Landespolizeidirektorin oder ein Landespolizeidirektor. Die Struktur wurde in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst, deshalb solltest du bei Detailfragen die aktuelle Gliederung auf den Seiten der Polizei nachsehen. Die rechtlichen Grundlagen für polizeiliches Handeln sind im Sicherheitspolizeigesetz und im Strafverfahren in der Strafprozessordnung zu finden. Die Notrufnummer der Polizei ist die 133, europaweit gilt die 112. Eine Anzeige kannst du bei jeder Polizeiinspektion erstatten. Für Fundsachen sind in Österreich Gemeinden oder Fundbüros zuständig.

Beispiel aus der Praxis

Du wohnst in Salzburg und möchtest wissen, wer für dein Anliegen zuständig ist. Die Landespolizeidirektion Salzburg führt die Inspektionen im Land und die Stadtpolizeikommanden. Für eine Anzeige gehst du zur nächsten Polizeiinspektion. Bei Gefahr rufst du den Notruf 133 an, der dich mit der Landesleitzentrale verbindet.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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