Durchsuchung
Kurzdefinition
Eine Durchsuchung ist die Suche der Polizei nach Personen, Sachen oder Beweismitteln in Wohnungen, Fahrzeugen oder an Personen, die grundsätzlich einer richterlichen Anordnung bedarf.
Erklärung
Durchsuchungen greifen in Grundrechte ein und sind deshalb an strenge Voraussetzungen gebunden. Im Strafverfahren erlaubt § 102 der Strafprozessordnung die Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie der Person und der Sachen eines Verdächtigen, wenn zu vermuten ist, dass sie zur Auffindung von Beweismitteln führt. Die Anordnung trifft nach § 105 grundsätzlich der Richter, bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen. Die Durchsuchung einer Wohnung zur Nachtzeit ist nur unter engeren Voraussetzungen zulässig. Außerdem gibt es Durchsuchungen zur Gefahrenabwehr nach den Polizeigesetzen und Durchsuchungen von Personen bei Kontrollen. Betroffene sollten darauf achten, dass der Beschluss vorgezeigt wird, und sich Namen der Beamten notieren. Gewalt gegen Beamte ist strafbar, ein Widerspruch wird protokolliert. Bei Fragen hilft eine Rechtsanwältin. In der Schweiz regelt die Strafprozessordnung Durchsuchungen und Untersuchungen in eigenen Artikeln. Einen Überblick zu deinen Rechten findest du in unserem Themenartikel zur Hausdurchsuchung.
Beispiel aus der Praxis
Frühmorgens klingeln mehrere Beamte an deiner Tür und zeigen einen richterlichen Beschluss zur Durchsuchung deiner Wohnung. Du liest den Beschluss, bleibst ruhig und rufst deine Anwältin an. Die Beamten durchsuchen die Räume und nehmen Datenträger mit. Du erhältst ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände und kannst gegen die Maßnahme Beschwerde einlegen.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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