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Bundeskriminalamt (BKA)

Lexikon · Organisation · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Das Bundeskriminalamt ist die Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei und unterstützt Bund und Länder bei der Verfolgung überregional bedeutsamer Straftaten.

Erklärung

Das Bundeskriminalamt, kurz BKA, hat seinen Hauptsitz in Wiesbaden und ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Das Bundeskriminalamtgesetz bestimmt in § 2, dass es als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei die Polizeien des Bundes und der Länder unterstützt, wenn es um Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung geht. Dazu gehören zum Beispiel Datensammlungen, kriminaltechnische Untersuchungen und die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden. In bestimmten Fällen ermittelt das BKA auch selbst, etwa bei Terrorismus oder organisierter Kriminalität. Die Alltagskriminalität vor Ort bleibt dagegen Sache der Länderpolizeien, weil Polizeirecht in Deutschland überwiegend Landesrecht ist. Für Bürgerinnen und Bürger ist das BKA kein Ansprechpartner für Anzeigen, du wendest dich dafür an eine Polizeidienststelle oder an die Onlinewache deines Bundeslandes.

Beispiel aus der Praxis

Du bist Opfer eines Internetbetrugs geworden, bei dem die Täter aus dem Ausland handeln. Die Anzeige nimmt deine örtliche Polizei auf, das Landeskriminalamt oder die Staatsanwaltschaft prüfen anschließend die Zuständigkeit. Bei internationalen Bezügen kann das BKA unterstützen, indem es Informationen mit ausländischen Stellen austauscht. Direkt beim BKA zeigst du den Fall nicht an.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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