Internetkriminalität anzeigen: Phishing, Hass und Datendiebstahl

Die Antwort
Bei Internetkriminalität sicherst du Beweise mit Screenshots und Protokollen, schützt Konten durch neue Passwörter und erstattest Anzeige bei der Polizei oder über die Onlinewache. Für schwere Fälle gibt es bei den Landeskriminalämtern zentrale Ansprechstellen Cybercrime. Verändere betroffene Geräte erst, wenn die Spuren gesichert sind.
Phishing-Mails, gehackte Accounts, Erpressungstrojaner, Beleidigungen im Netz oder Bilder, die ohne Zustimmung verbreitet werden: Internetkriminalität betrifft Privatleute wie Unternehmen. Viele Taten bleiben unentdeckt, weil Betroffene nicht wissen, wohin sie sich wenden. Die Polizei nimmt solche Anzeigen auf, und in vielen Ländern gibt es spezialisierte Dienststellen. Wichtig ist, dass du die Beweise sicherst, bevor Inhalte gelöscht werden. Hier erfährst du, welche Straftaten es gibt, wie du dich verhältst, wann sich die Meldung an Plattformen lohnt und welche Hilfsangebote bestehen. Die Hinweise sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle Beratung. Außerdem erfährst du, wie du dich im Vorfeld schützt und welche Warnzeichen du ernst nehmen solltest, damit es gar nicht erst zu einem Schaden kommt.
Rechtslage
Die wichtigsten Straftatbestände stehen im Strafgesetzbuch. Das Ausspähen von Daten regelt § 202a StGB, der Computerbetrug § 263a StGB, die Bedrohung § 241 StGB. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung finden sich in den §§ 185 bis 187 StGB, die Beleidigung ist ein Antragsdelikt (§ 194 StGB). Betroffene können Anzeige nach § 158 StPO erstatten, bei Antragsdelikten gilt zusätzlich die Dreimonatsfrist des § 77b StGB. Die Polizei ermittelt nach § 163 StPO, die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren. Plattformen sind nach europäischem Recht verpflichtet, Meldewege für rechtswidrige Inhalte anzubieten, Details regelt der Digital Services Act. Für Datenschutzverletzungen kommen zusätzlich die Datenschutzbehörden in Betracht. In Österreich sind der Zugriff auf Computersysteme und der Datenmissbrauch eigene Straftatbestände im StGB, in der Schweiz regeln die Artikel 143bis und 144bis StGB unbefugtes Eindringen und Datenbeschädigung. Cyberstraftaten lassen sich bei den Polizeien beider Länder anzeigen. Die Verbreitung von Schadsoftware kann nach § 202c StGB strafbar sein, das Vorbereiten solcher Taten ebenfalls. Auch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) und das Verbreiten kinderpornografischer Inhalte sind Straftaten, die Ermittler mit Nachdruck verfolgen. Bei Cybermobbing kommen je nach Fall zusätzlich Nachstellung und Bedrohung in Betracht. Cybergrooming gegenüber Kindern ist nach § 176b StGB strafbar. Die Beweissicherung bleibt dabei in allen Fällen der wichtigste erste Schritt.
| Frage | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Wo meldest du die Tat? | Polizei, Onlinewache oder Zentrale Ansprechstelle Cybercrime | Polizeiinspektion oder Bundeskriminalamt | Polizei oder kantonale Stellen |
| Notruf bei akuter Bedrohung | 110 | 133 | 117 |
| Beispiel Ausspähen von Daten | § 202a StGB | siehe österreichisches StGB | Art. 143bis StGB |
| Beleidigung online | § 185 StGB, Antrag nötig (§ 194 StGB) | siehe österreichisches StGB | siehe Art. 177 StGB |
Schritt für Schritt
- Nichts löschen, Beweise sichern. Mache Screenshots der Webseite, des Profils oder der Nachricht mit Adresse, Datum und Uhrzeit. Speichere E-Mails mit Kopfzeilen und Protokolle. Verändere betroffene Geräte erst nach der Sicherung.
- Konten schützen. Ändere Passwörter von einem sauberen Gerät aus, aktiviere die Zwei-Faktor-Anmeldung und prüfe Weiterleitungen in E-Mail-Konten. Informiere die Bank bei Zahlungsdaten. Trenne bei Schadsoftware das Gerät vom Netz.
- Plattform melden. Melde rechtswidrige Inhalte direkt auf der Plattform, solange der Beweis gesichert ist. Viele Anbieter löschen nach Prüfung. Eine Meldung ersetzt nicht die Anzeige, sondern ergänzt sie.
- Anzeige erstatten. Erstatte Anzeige bei der Polizei oder über die Onlinewache und lege die Beweise vor. Bei Unternehmen oder schweren Fällen wendest du dich an die zentrale Ansprechstelle Cybercrime deines Landes.
- Nachsorge planen. Prüfe, ob Daten abgeflossen sind, und informiere betroffene Dienste. Beobachte Konten und Kreditauskünfte. Bei Identitätsdiebstahl lohnt eine Rückmeldung an die Stellen, bei denen Missbrauch möglich wäre.
Fristen
Für die Anzeige gilt keine feste Frist, nur die Verjährung nach § 78 StGB. Praktisch wird es dringend, wenn Inhalte jederzeit gelöscht werden können: Je länger du wartest, desto eher sind Spuren weg. Bei Antragsdelikten wie Beleidigung läuft die Dreimonatsfrist des § 77b StGB ab dem Zeitpunkt, an dem du von Tat und Täter erfährst. Wenn Daten abgeflossen sind, gelten für Unternehmen Meldefristen nach der Datenschutz-Grundverordnung, die in der Regel 72 Stunden betragen. Privatpersonen haben keine derartige Frist, sollten aber zügig handeln, um Folgeschäden zu begrenzen.
Stolperfallen
- Wer verdächtige Anhänge oder Links erneut öffnet, um sie »zu prüfen«, riskiert eine weitere Infektion.
- Ein Screenshot ohne sichtbare Adresse und Zeit ist als Beweis schwach, achte auf vollständige Darstellung.
- Zahle bei Erpressung nicht, ohne vorher mit der Polizei gesprochen zu haben, Zahlungen stoppen die Täter selten.
- Wer Hassnachrichten selbst beantwortet, kann die Beweislage verwirren und sich selbst angreifbar machen.
- Eine Löschung durch die Plattform macht den Inhalt nicht ungeschehen, ohne Sicherung fehlt später der Nachweis.
Hilfe und Beratung
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet. Informationen zu Phishing, Identitätsdiebstahl, Cybermobbing und weiteren Gefahren im Netz
- Internet-Beschwerdestelle: internet-beschwerdestelle.de. Anlaufstelle zur Meldung rechtswidriger oder jugendgefährdender Inhalte im Netz
- Opfer-Telefon des Weißen Rings: 116 006. Bundesweit, kostenfrei und anonym, täglich von 7 bis 22 Uhr
Häufige Fragen
Wo zeige ich Cybercrime an?
Du kannst bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache deines Bundeslands Anzeige erstatten. Für größere Fälle, zum Beispiel bei Unternehmen oder Ransomware, gibt es bei den Landeskriminalämtern zentrale Ansprechstellen Cybercrime. Dort sitzen Spezialisten, die auch Beratung anbieten. Bring deine gesicherten Beweise mit.
Was mache ich bei einem gehackten Konto?
Ändere das Passwort sofort von einem sicheren Gerät, aktiviere die Zwei-Faktor-Anmeldung und prüfe, ob der Täter Weiterleitungen oder Wiederherstellungsdaten geändert hat. Informiere den Anbieter, sichere Beweise wie Anmeldeprotokolle und erstatte Anzeige. Bei Zahlungsdaten kontaktierst du zuerst die Bank. Informiere außerdem Freunde und Kontakte, damit sie keine Nachrichten in deinem Namen öffnen.
Ist Beleidigung im Internet strafbar?
Ja. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gelten nach den §§ 185 bis 187 StGB auch im Netz. Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt, hier gilt die Dreimonatsfrist. Sichere Beweise mit Screenshots und stelle den Strafantrag. Zusätzlich kannst du Inhalte bei der Plattform melden, ohne deine Anzeige zu verlieren.
Was ist Phishing und wie melde ich es?
Phishing ist der Versuch, über gefälschte Nachrichten Zugangsdaten oder Zahlungsdaten abzugreifen. Klicke nicht auf Links, öffne keine Anhänge und gib nichts ein. Hast du Daten preisgegeben, ändere Passwörter und informiere die Bank. Melde die Nachricht dem Anbieter, dessen Name missbraucht wurde, und erstatte bei Schaden Anzeige.
Muss ich Ransomware-Erpressung zahlen?
Nein, und Fachleute raten davon ab, weil Zahlungen keine Entschlüsselung garantieren und weitere Taten fördern. Trenne das Gerät vom Netz, sichere die Lösegeldforderung als Beweis und wende dich an die Polizei oder die zentrale Ansprechstelle Cybercrime. Prüfe vorhandene Backups, bevor du Geräte neu aufsetzt.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
- www.polizei-beratung.de
- www.fedlex.admin.ch
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