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Europol

Lexikon · Organisation · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Europol ist die Polizeibehörde der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag, die die nationalen Polizeien unterstützt, aber selbst keine Festnahmen vornimmt.

Erklärung

Europol ist die Strafverfolgungsagentur der Europäischen Union und hat ihren Sitz in Den Haag. Sie unterstützt die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität, Terrorismus und Cyberkriminalität. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter analysieren Daten, koordinieren Ermittlungen und stellen Verbindungsstellen bereit. Europol hat keine eigenen Exekutivbefugnisse, sie nimmt also keine Festnahmen oder Durchsuchungen vor. Diese Maßnahmen führen weiterhin die nationalen Polizeien durch. Die rechtliche Grundlage ist die Europol-Verordnung der Europäischen Union. Für Bürgerinnen und Bürger ist Europol keine Anlaufstelle für Anzeigen. Du meldest Straftaten bei deiner örtlichen Polizei, die bei Bedarf Informationen über Europol austauscht. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, arbeitet mit Europol aber über ein Abkommen zusammen. Bei Notfällen gilt die europaweite Nummer 112.

Beispiel aus der Praxis

Bei einem großen Betrugsfall mit Opfern in mehreren EU-Staaten tauschen die beteiligten Polizeien Daten aus. Europol unterstützt die Auswertung und unterstützt gemeinsame Ermittlungsteams. Die Festnahmen führen aber nationale Behörden aus. Als Geschädigter zeigst du den Fall bei deiner Polizei an, nicht bei Europol, und erhältst von ihr Auskunft über das Verfahren.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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