Unfallaufnahme
Kurzdefinition
Die Unfallaufnahme ist die Sicherung von Spuren, Zeugenaussagen und Daten durch die Polizei nach einem Verkehrsunfall oder durch die Beteiligten selbst.
Erklärung
Nach einem Verkehrsunfall sind die Beteiligten nach § 34 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, den Verkehr zu sichern, Verletzten zu helfen und Angaben zu ihrer Person, ihrem Fahrzeug und ihrer Beteiligung zu machen. Bei Personenschaden, erheblichem Sachschaden oder Streit über die Schuld ist die Polizei zu rufen, bei einem reinen Bagatellschaden genügt oft der Austausch der Daten, zum Beispiel über den Europäischen Unfallbericht. Die Polizei nimmt den Unfall auf, indem sie die Unfallstelle dokumentiert, Beteiligte und Zeugen befragt, Fotos macht und eine Unfallanzeige erstellt. Daraus entsteht gegebenenfalls ein Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren. Du kannst die Unfallmitteilung für deine Versicherung verwenden und auf Wunsch eine Kopie anfordern. Verlässt jemand die Unfallstelle, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, kann er sich wegen unerlaubten Entfernens strafbar machen. In Österreich besteht bei Personenschaden eine Meldepflicht, in der Schweiz regeln Artikel 51 ff. des Straßenverkehrsgesetzes die Pflichten.
Beispiel aus der Praxis
Auf einer Kreuzung kollidiert dein Wagen mit einem anderen, eine Person klagt über Schmerzen. Du sicherst die Stelle mit dem Warndreieck, rufst die 112 und die 110 und leistest Erste Hilfe. Die Polizei nimmt den Unfall auf, misst die Spuren aus und befragt dich und die Zeugen. Du erhältst eine Vorgangsnummer, die du deiner Versicherung mitteilst.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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