Zum Inhalt springen
polizeistation.net

Identitätsfeststellung

Lexikon · Polizeirecht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Identitätsfeststellung ist die polizeiliche Überprüfung der Personalien einer Person, die bei bestimmten Anlässen zulässig ist und zur Mitwirkung verpflichtet.

Erklärung

Bei der Identitätsfeststellung prüft die Polizei, wer eine Person ist, etwa durch Ausweiskontrolle oder Befragung. Im Strafverfahren erlaubt § 163b der Strafprozessordnung die Feststellung der Identität eines Verdächtigen oder auch einer anderen Person, soweit das zur Aufklärung der Tat nötig ist. Im Gefahrenabwehrrecht regeln die Länderpolizeigesetze und das Bundespolizeigesetz weitere Anlässe, etwa an gefährlichen Orten oder in Grenznähe. Du musst deinen Namen, Anschrift und Geburtsdatum angeben, in Deutschland besteht für die Polizei bei Bedarf die Möglichkeit, den Ausweis zu verlangen, da für Erwachsene eine Ausweispflicht besteht, in den meisten Fällen aber eine Pflicht zum Mitführen nicht. Wer sich weigert, kann unter Voraussetzungen festgehalten werden. Die Maßnahme darf nicht willkürlich sein. In der Schweiz kann die Polizei Personen nach Artikel 215 der Strafprozessordnung anhalten, um die Identität festzustellen, bis zu drei Stunden. Bei Unsicherheit darfst du nach dem Grund der Kontrolle fragen.

Beispiel aus der Praxis

Du wirst nachts an einem Bahnhof von der Bundespolizei angesprochen und nach deinem Ausweis gefragt. Du nennst Name, Anschrift und Geburtsdatum und zeigst dein Dokument. Nach kurzer Prüfung wirst du entlassen. Bei Unklarheiten hast du das Recht, nach der Rechtsgrundlage zu fragen und dir die Dienstnummer des Beamten geben zu lassen.

Passende Themen

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Polizeistation.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.