Bundespolizei
Kurzdefinition
Die Bundespolizei ist eine Polizei des Bundes, die vor allem Grenzschutz, Bahn- und Luftverkehrssicherheit und weitere Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnimmt.
Erklärung
Die Bundespolizei wird nach § 1 des Bundespolizeigesetzes in bundeseigener Verwaltung geführt und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Ihre Aufgaben umfassen den Grenzschutz, die Sicherheit auf Bahnanlagen, die Gefahrenabwehr im Luftverkehr und weitere Aufgaben, die ihr das Gesetz zuweist. Auf Bahnhöfen und an Flughäfen begegnest du ihr deshalb häufig. Daneben unterstützt sie die Länderpolizeien bei Großlagen. Für die allgemeine Sicherheit in Städten und auf Straßen sind dagegen die Polizeien der Länder zuständig, weil das Polizeirecht überwiegend Ländersache ist. Das Bundespolizeigesetz regelt auch Befugnisse wie Identitätsfeststellung, Platzverweis oder Durchsuchung im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Wer in einem Bahnhof bestohlen wurde, kann sich an die Bundespolizeiwache oder an die Landespolizei wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Tatort und der Art des Vorfalls.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Rückreise aus dem Urlaub wirst du am Flughafen von Beamten der Bundespolizei nach deinem Ausweis gefragt. Sie prüfen deine Papiere und stellen kurze Fragen zur Reise. Das gehört zu ihren Aufgaben im Grenzbereich. Fühlst du dich ungerecht behandelt, kannst du dir Name oder Dienstnummer geben lassen und Beschwerde einlegen.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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