Staatsanwaltschaft
Kurzdefinition
Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren, entscheidet über Anklage oder Einstellung und vertritt die Anklage vor Gericht.
Erklärung
Die Staatsanwaltschaft ist die Strafverfolgungsbehörde, die ein Ermittlungsverfahren leitet. Sie beauftragt die Polizei, bewertet Beweise und entscheidet, ob sie Anklage erhebt, das Verfahren einstellt oder einen Strafbefehl beantragt. In der Hauptverhandlung vertritt sie die Anklage. Nach § 160 der Strafprozessordnung erforscht sie den Sachverhalt und beachtet dabei auch entlastende Umstände. Die Polizei arbeitet ihr zu, ihre Ermittlungspersonen sind nach § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes an Weisungen gebunden. Staatsanwaltschaften sind bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten eingerichtet und in den Ländern den Justizministerien unterstellt. In Österreich und der Schweiz gibt es vergleichbare Behörden, wobei die Schweizer Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaft besonders stark macht. Für Bürgerinnen und Bürger ist sie Ansprechpartnerin, wenn sie einen Vorgang schriftlich zur Anzeige bringen wollen oder zu einem Verfahren Auskunft suchen. Wenn du Zeuge bist, kann sie dich laden.
Beispiel aus der Praxis
Du hast einen Betrug schriftlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Behörde vergibt ein Aktenzeichen und beauftragt die Polizei mit den Ermittlungen. Nach einigen Monaten erhältst du die Mitteilung, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wurde. Auskunft zum Stand erhältst du unter Angabe des Aktenzeichens bei der zuständigen Geschäftsstelle.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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