Ordnungswidrigkeit
Kurzdefinition
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein rechtswidriges Verhalten, das mit einer Geldbuße geahndet werden kann, ohne eine Straftat zu sein.
Erklärung
Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten bestimmt in § 1, dass eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung ist, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Im Gegensatz zur Straftat gibt es keine Freiheitsstrafe und keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Typische Beispiele sind Verkehrsverstöße wie Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Handynutzung am Steuer, aber auch Lärmbelästigung oder Verstöße gegen Abfallregeln. Zuständig sind meist Verwaltungsbehörden wie Bußgeldstellen und Ordnungsämter, die Polizei ermittelt und verwarnt vor Ort. Für das Verfahren gilt das Opportunitätsprinzip, die Behörde kann also von einer Verfolgung absehen. Gegen den Bußgeldbescheid kannst du Einspruch einlegen, und es kommt zu einer gerichtlichen Prüfung. Je nach Schwere werden Verwarnungsgeld, Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot verhängt. In Österreich spricht man von Verwaltungsübertretung, in der Schweiz von Übertretung, die mit Busse bestraft wird.
Beispiel aus der Praxis
Du hörst um Mitternacht Musik in voller Lautstärke aus der Nachbarwohnung und rufst die Polizei. Die Beamten klingeln, mahnen zur Ruhe und notieren den Vorfall. Wiederholt sich der Lärm, kann das Ordnungsamt ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängen. Eine Straftat liegt nicht vor, und du kannst die Störung künftig über die zuständige Stelle melden.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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