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Polizeikommissar

Lexikon · Dienstgrade · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Der Polizeikommissar ist der Eingangsdienstgrad im gehobenen Polizeivollzugsdienst, den man meist nach einem Fachhochschulstudium erreicht.

Erklärung

Mit dem Polizeikommissar beginnt der gehobene Dienst. Der Weg dorthin führt meist über ein duales Studium an einer Hochschule der Polizei oder einer Verwaltungsfachhochschule, das mit einem Bachelorabschluss endet. Wer den Abschluss besteht, wird je nach Land zunächst als Polizeikommissar auf Probe ernannt. In der Praxis übernehmen Kommissarinnen und Kommissare häufig Führungsaufgaben in kleinen Einheiten, leiten eine Dienstgruppe oder sind als Sachbearbeiter in Fachdienststellen tätig. Im Streifendienst begegnest du ihnen dagegen seltener, auch wenn sie Einsätze leiten können. Die Bezeichnung gilt für die uniformierte Schutzpolizei, bei der Kriminalpolizei lautet der entsprechende Titel Kriminalkommissar. Die Rangfolge ist in den Laufbahnverordnungen des Bundes und der Länder festgelegt, weshalb Details abweichen können. Für Bewerberinnen und Bewerber lohnt sich ein Blick in die Einstellungsseiten der Länderpolizeien.

Beispiel aus der Praxis

Bei einer größeren Veranstaltung leitet eine Polizeikommissarin den Einsatzabschnitt am Haupteingang. Sie gibt den Kolleginnen und Kollegen vor Ort Anweisungen und spricht mit dem Veranstalter. Wenn du Fragen zu einer Absperrung hast, kannst du sie ansprechen. Für Entscheidungen im Einsatz trägt sie als Leiterin die Verantwortung.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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