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Ordnungsbusse (CH)

Lexikon · Verkehr · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Ordnungsbusse ist in der Schweiz eine festgelegte Busse für leichte Übertretungen, die bei Zahlung innerhalb der Frist das Verfahren beendet.

Erklärung

In der Schweiz werden geringfügige Übertretungen, insbesondere im Straßenverkehr, im Ordnungsbußenverfahren erledigt. Das Ordnungsbußengesetz sieht Bußen bis 300 Franken vor, die Ordnungsbußenverordnung listet die Tatbestände mit den Beträgen auf. Die Polizei kann dir die Busse an Ort und Stelle auferlegen oder einen Einzahlungsschein aushändigen. Zahlst du innerhalb der Frist von 30 Tagen, ist die Sache erledigt, und es gibt kein weiteres Verfahren. Zahlst du nicht oder bestreitest du die Übertretung, wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet, das mit einem Strafbefehl enden kann. Die Ordnungsbusse wird nicht im Strafregister eingetragen, kann aber Administrativmaßnahmen beim Strassenverkehrsamt nach sich ziehen, wenn der Verstoß schwerwiegend ist. Das Verfahren ist freiwillig, du kannst darauf verzichten. Für Kontrollen und Bussen sind die kantonalen Polizeien und teils die Stadtpolizeien zuständig. Bei Unklarheiten helfen die Angaben auf dem Einzahlungsschein und die Kontaktdaten der ausstellenden Stelle.

Beispiel aus der Praxis

In Zürich parkst du kurz auf einem Besucherparkplatz ohne Berechtigung. Die Stadtpolizei steckt dir eine Ordnungsbusse hinter den Scheibenwischer. Du zahlst sie mit dem beiliegenden Einzahlungsschein innerhalb von 30 Tagen. Damit ist das Verfahren beendet. Bestreitest du den Vorwurf, bezahlst du nicht, und die Behörde eröffnet ein ordentliches Verfahren.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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