Wegweisung (AT/CH)
Kurzdefinition
Die Wegweisung ist in Österreich und der Schweiz eine polizeiliche Maßnahme, mit der Personen von einem Ort ferngehalten oder weggeschickt werden, vor allem zum Schutz vor Gewalt und Störungen.
Erklärung
In Österreich und der Schweiz begegnet dir der Begriff Wegweisung in verschiedenen Zusammenhängen. In Österreich bestehen im Sicherheitspolizeigesetz Möglichkeiten, Personen von bestimmten Orten wegzuweisen und bei Gewalt in der Familie ein Betretungs- und Annäherungsverbot auszusprechen. In der Schweiz regeln die Kantone in ihren Polizeigesetzen Wegweisung und Fernhaltung, um Störungen der öffentlichen Ordnung zu verhindern oder Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung zu entfernen. Auf zivilrechtlicher Ebene schützt Artikel 28b des Zivilgesetzbuchs Opfer von Gewalt, Drohungen und Nachstellungen, auch durch ein Annäherungsverbot oder den Auszug der Täterperson aus der Wohnung. Die Maßnahmen sind befristet und können überprüft werden. Die Polizei weist die Betroffenen auf ihre Rechte hin und informiert Beratungsstellen. In Deutschland entspricht dem die Wohnungsverweisung und der Platzverweis nach den Polizeigesetzen der Länder. Wer sich bedroht fühlt, ruft die Polizei, in Österreich unter 133 und in der Schweiz unter 117.
Beispiel aus der Praxis
In einer Wohnung in Wien eskaliert ein Streit, und eine Nachbarin ruft die 133. Die Polizei spricht gegenüber dem Gewalttäter ein Betretungs- und Annäherungsverbot aus und nimmt die Schlüssel ab. Die gefährdete Person erhält Informationen zu Beratungsstellen. In der Schweiz würde ein ähnlicher Fall nach den kantonalen Regeln zu einer Wegweisung führen.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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