Polizeipräsidium
Kurzdefinition
Ein Polizeipräsidium ist in mehreren Bundesländern die regionale Polizeibehörde, die für ein größeres Gebiet alle polizeilichen Aufgaben koordiniert.
Erklärung
Das Polizeipräsidium ist eine Behördenform der Länderpolizeien, die vor allem in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen verbreitet ist. Es leitet die Polizeiarbeit in einer Region oder Großstadt und ist meist in Direktionen und Inspektionen oder Reviere gegliedert. An der Spitze steht eine Polizeipräsidentin oder ein Polizeipräsident, in manchen Ländern eine vergleichbare Leitung. Das Präsidium bündelt Aufgaben wie Einsatzplanung, Verkehr, Kriminalitätsbekämpfung und Verwaltung, und es ist an die Innenministerien der Länder angebunden. Die genaue Gliederung und die Namen unterscheiden sich stark, in anderen Ländern heißen vergleichbare Behörden Polizeidirektion oder Landespolizei. Für Bürgerinnen und Bürger zeigt sich das Präsidium vor allem über die Dienststellen im Stadtgebiet und die Pressestelle. Wenn du eine Dienststelle suchst, findest du die Zuständigkeit auf den Seiten des Landes oder in unserem Dienststellenverzeichnis.
Beispiel aus der Praxis
Du ziehst nach Mannheim und fragst dich, wer für dein Wohngebiet zuständig ist. Auf der Seite des Polizeipräsidiums siehst du, welches Revier deinen Stadtteil betreut. Dort findest du Anschrift, Telefonnummer und die Hinweise zur Onlinewache. Für Notfälle gilt unabhängig davon die 110, die dich zur richtigen Leitstelle verbindet.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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