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Verkehrskontrolle

Lexikon · Verkehr · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Bei einer Verkehrskontrolle hält die Polizei Fahrzeuge an, um Papiere, Fahrtüchtigkeit und Fahrzeugzustand zu prüfen, und du musst dabei bestimmte Unterlagen vorzeigen.

Erklärung

Polizeibeamte dürfen nach § 36 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle anhalten, wenn sie dazu die Weisung Halt, Polizei, geben oder mit Zeichen und Leuchten deutlich auffordern. Die Kontrolle dient der Überprüfung von Fahrerlaubnis, Fahrzeugpapieren, Verkehrstüchtigkeit und Fahrzeugzustand. Du musst den Führerschein, die Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Verlangen aushändigen. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss sind weitere Maßnahmen wie Atemtest, Blutprobe oder Untersuchung möglich. Anlasslose Kontrollen sind erlaubt, sie dürfen aber nicht willkürlich sein. Ein Fahrzeug darf der Beamte nicht ohne Grund durchsuchen, ein Kofferraum darf bei Verdacht oder mit Einverständnis geöffnet werden. Du darfst nach dem Grund der Kontrolle fragen und deine Rechte kennen, etwa dass du keine Angaben zur Sache machen musst. In Österreich und der Schweiz bestehen vergleichbare Kontrollbefugnisse. Bleibe ruhig und befolge klare Anweisungen.

Beispiel aus der Praxis

Auf der Landstraße winkt dich eine Streife mit Kelle heraus. Du hältst am Straßenrand an, schaltest den Motor aus und reichst Führerschein und Fahrzeugschein durch das Fenster. Der Beamte prüft die Papiere und fragt nach dem Ziel der Fahrt. Nach wenigen Minuten wirst du entlassen. Fragen zur Sache musst du nicht beantworten.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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