Vorläufige Festnahme
Kurzdefinition
Die vorläufige Festnahme erlaubt es, eine Person bei Tatverdacht kurzzeitig festzuhalten, bis eine richterliche Entscheidung getroffen werden kann.
Erklärung
Nach § 127 der Strafprozessordnung darf jedermann eine Person vorläufig festnehmen, wenn sie auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte dürfen darüber hinaus bei Gefahr im Verzug auch festnehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder Unterbringungsbefehls vorliegen. Die festgenommene Person muss unverzüglich dem Richter vorgeführt werden, spätestens am Tag nach der Festnahme, wie es aus Artikel 104 des Grundgesetzes folgt. Der Richter entscheidet dann, ob Untersuchungshaft angeordnet wird oder die Person freikommt. Für das Festnahmerecht der Bürger gilt die Verhältnismäßigkeit, und es setzt eine Tat voraus. Wer selbst festhält, sollte die Polizei rufen und nicht mehr Gewalt als nötig anwenden. In der Schweiz bestehen vergleichbare Regeln in der Strafprozessordnung, die Polizei darf Personen für höchstens 24 Stunden in Gewahrsam nehmen.
Beispiel aus der Praxis
In einem Supermarkt beobachtest du, wie ein Mann Waren einsteckt und fliehen will. Der Filialleiter hält ihn fest und ruft die 110. Das Festhalten ist nach § 127 zulässig, solange es verhältnismäßig bleibt. Die Polizei nimmt die Personalien auf und entscheidet, ob eine Anzeige geschrieben wird oder eine Vorführung nötig ist.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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