Polizeiliches Führungszeugnis beantragen: Ablauf und Kosten

Die Antwort
Das polizeiliche Führungszeugnis stellt in Deutschland nicht die Polizei, sondern das Bundesamt für Justiz aus. Du beantragst es persönlich bei der Meldebehörde deiner Gemeinde oder online mit der Online-Ausweisfunktion (§ 30 BZRG). Es ist gebührenpflichtig, für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten kann es kostenfrei sein.
Arbeitgeber, Vereine, Behörden und Vermieter verlangen manchmal ein Führungszeugnis. Der Name führt in die Irre: Mit der Polizei hat es wenig zu tun. Es ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und zeigt bestimmte Verurteilungen. Es gibt das normale Zeugnis für Privatpersonen, das erweiterte Führungszeugnis für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen und das Behördenführungszeugnis, das Stellen direkt anfordern. Hier erfährst du, wie du den Antrag stellst, was darin steht, wie lange es gültig sein sollte, welche Kosten entstehen und worauf du bei Auslandsverwendung achten musst. Wir klären außerdem, wo Unterschiede zwischen dem Führungszeugnis und einer Auskunft aus dem Register liegen, und wann sich welche Form lohnt.
Rechtslage
Das Führungszeugnis regelt das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Nach § 30 BZRG kann jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers beantragen. Der Antrag ist persönlich unter Vorlage des Ausweises bei der Meldebehörde zu stellen oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz. Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG ist für Tätigkeiten vorgesehen, die mit Minderjährigen zusammenhängen, und enthält zusätzliche Straftaten, etwa aus dem Bereich der Sexualdelikte. Für die Aufnahme von Verurteilungen und Tilgungsfristen gelten die §§ 32 ff. BZRG. Im Zeugnis werden nicht alle Eintragungen angezeigt, geringfügige Verurteilungen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen außen vor. Das Bundesamt für Justiz in Bonn führt das Register und erteilt das Zeugnis. Die Gebühr bestimmt die Justizverwaltungskostenordnung. In Österreich erhältst du eine Strafregisterbescheinigung, die über die Polizei oder online beantragt werden kann. In der Schweiz stellt das Bundesamt für Justiz Strafregisterauszüge aus. Das Behördenführungszeugnis regelt § 31 BZRG, es wird nur auf Antrag einer Behörde direkt an diese übermittelt und kann auch Eintragungen enthalten, die im normalen Zeugnis fehlen. Die Auskunft aus dem Register an die betroffene Person selbst regelt § 42 BZRG, sie unterscheidet sich vom Führungszeugnis, weil sie alle Eintragungen enthält. Wichtig ist auch, dass du dein Zeugnis nur dir selbst beantragen kannst, eine Vollmacht reicht dafür nicht aus.
| Frage | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Name des Dokuments | Führungszeugnis | Strafregisterbescheinigung | Strafregisterauszug |
| Ausstellende Stelle | Bundesamt für Justiz | Strafregisteramt der Polizei | Bundesamt für Justiz |
| Wo beantragst du? | Meldebehörde oder online | siehe Hinweise der Polizei | siehe Hinweise des Bundesamts für Justiz |
| Rechtsgrundlage | § 30 BZRG | siehe Strafregistergesetz | siehe Strafregistergesetz |
Schritt für Schritt
- Art des Zeugnisses klären. Frage beim Anforderer, ob ein normales, ein erweitertes oder ein Behördenführungszeugnis nötig ist. Für das Ehrenamt mit Minderjährigen genügt meist die erweiterte Form. Ein Behördenzeugnis fordern Stellen direkt an.
- Antrag stellen. Gehe mit Personalausweis oder Reisepass zur Meldebehörde deiner Gemeinde oder nutze das Online-Portal des Bundesamts für Justiz mit der Online-Ausweisfunktion. Gib an, für welchen Zweck du das Zeugnis brauchst.
- Gebühr bezahlen. Das Führungszeugnis ist gebührenpflichtig. Bei ehrenamtlicher Tätigkeit kannst du unter Umständen eine Befreiung beantragen, wenn dir die Organisation das bescheinigt. Frage vorher nach den Voraussetzungen.
- Zeugnis erhalten. Das Zeugnis wird dir per Post an die Meldeadresse geschickt, nicht dem Anforderer. Prüfe es auf Richtigkeit. Bei Fehlern kannst du dich an das Bundesamt für Justiz wenden.
- Rechtzeitig vorlegen. Gib das Zeugnis zeitnah ab, viele Stellen akzeptieren es nur, wenn es nicht älter als drei Monate ist. Bewahre es nicht länger als nötig auf, es enthält sensible Daten.
Fristen
Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht, es spiegelt den Stand am Ausstellungstag. In der Praxis verlangen viele Arbeitgeber und Behörden, dass das Zeugnis nicht älter als drei Monate ist. Die Bearbeitungsdauer kann einige Tage bis Wochen betragen, plane also genügend Vorlauf ein. Eintragungen werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen im Zeugnis nicht mehr aufgeführt und später aus dem Register getilgt, die Fristen stehen in den §§ 32 ff. und 45 ff. BZRG. Für den Antrag selbst gibt es keine Frist.
Stolperfallen
- Die Polizei stellt das Zeugnis nicht aus, ein Antrag auf der Dienststelle bringt nichts.
- Wer das falsche Zeugnis beantragt, zahlt doppelt, kläre vorher die richtige Art mit dem Anforderer.
- Das Zeugnis geht an dich persönlich, nicht an die Stelle, die es verlangt.
- Ein altes Zeugnis wird oft nicht akzeptiert, beantrage es erst kurz vor Bedarf.
- Im Ausland brauchst du oft eine Beglaubigung oder Übersetzung, kläre das mit der Zielstelle.
Häufige Fragen
Wer stellt das Führungszeugnis aus?
Das Bundesamt für Justiz in Bonn führt das Bundeszentralregister und stellt das Zeugnis aus. Die Polizei ist nicht zuständig. Beantragen kannst du es persönlich bei der Meldebehörde oder online mit der Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises. Das Zeugnis wird dir per Post zugeschickt.
Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?
Es ist für Tätigkeiten gedacht, die mit Minderjährigen zusammenhängen, etwa in Schule, Verein oder Jugendhilfe (§ 30a BZRG). Es enthält zusätzliche Eintragungen, vor allem zu bestimmten Straftaten wie Sexualdelikten, die im normalen Zeugnis fehlen können. Die Organisation bescheinigt dir den Bedarf für den Antrag.
Was kostet das Führungszeugnis?
Die Gebühr ist in der Justizverwaltungskostenordnung festgelegt, die aktuelle Höhe nennt dir die Meldebehörde oder das Bundesamt für Justiz. Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten kann die Gebühr entfallen, wenn die Organisation das bescheinigt. Frage vorher nach der Befreiung. Die Gebühr zahlst du bei Antragstellung, bei Online-Antrag per Bezahlverfahren.
Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?
Rechtlich gibt es keine Gültigkeitsdauer, das Zeugnis zeigt den Stand am Ausstellungstag. Viele Arbeitgeber und Behörden akzeptieren es nur, wenn es nicht älter als drei Monate ist. Frage bei der Stelle nach, die es verlangt, und beantrage es erst kurz vorher.
Was steht im Führungszeugnis?
Aufgeführt werden Verurteilungen, die nicht geringfügig sind oder deren Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Geringe Geldstrafen bei erstmaliger Verurteilung erscheinen unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Die Regeln stehen in § 32 BZRG. Für die Auskunft über dich selbst kannst du außerdem eine Auskunft aus dem Register beantragen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Polizeistation.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.