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Vermisstenanzeige aufgeben: wann und wie

Thema · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Vermisstenanzeige aufgeben: wann und wie

Die Antwort

Eine Vermisstenanzeige gibst du bei jeder Polizeidienststelle auf, ohne Wartezeit. Eine Frist von 24 Stunden gibt es nicht. Bei Kindern, hilfsbedürftigen Personen oder Gefahr rufst du sofort den Notruf. Halte ein aktuelles Foto, Beschreibung, Kleidung und mögliche Aufenthaltsorte bereit. Das gilt auch am Wochenende.

Wenn ein Mensch nicht nach Hause kommt oder nicht erreichbar ist, geraten Angehörige in Sorge, und oft hält sich der Irrglaube, man müsse 24 Stunden warten. Das stimmt nicht. Die Polizei nimmt Vermisstenanzeigen jederzeit auf und bewertet die Lage nach dem Einzelfall. Besonders dringend sind Fälle mit Kindern, kranken oder hilfebedürftigen Personen, Suizidgefahr oder Hinweisen auf ein Verbrechen. Auch bei Erwachsenen, die freiwillig gegangen sein könnten, hilft die Anzeige, weil die Polizei Hinweise sammelt. Hier erfährst du, wie du vorgehst, welche Angaben nötig sind, welche Rechte die vermisste Person hat und welche Hilfsangebote es gibt. Wir erklären dir außerdem, wie du dich in der Zeit des Wartens verhältst.

Rechtslage

Eine gesetzliche Mindestwartezeit für Vermisstenanzeigen gibt es nicht. Die Bearbeitung richtet sich in der Praxis nach der Polizeidienstvorschrift 389 »Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen«, die Länder und Bund anwenden. Die Polizei prüft anhand der Umstände, ob eine Gefahr für die vermisste Person vorliegt, und leitet bei Bedarf Fahndung, Suchmaßnahmen und Öffentlichkeitsfahndung ein. Die Rechtsgrundlagen für polizeiliche Maßnahmen liegen vor allem in den Polizeigesetzen der Länder, bei Verdacht auf Straftaten tritt die Strafprozessordnung hinzu. Erwachsene dürfen grundsätzlich ihren Aufenthaltsort frei wählen. Wird eine volljährige vermisste Person gefunden, teilt die Polizei Angehörigen deren Aufenthaltsort nur mit, wenn die Person zustimmt, und gibt sonst nur mit, dass sie wohlauf ist. Für Minderjährige gelten das Sorgerecht und besondere Dringlichkeitsregeln. In Österreich und der Schweiz nimmt jede Polizeidienststelle Vermisstenanzeigen auf, die Details regelt das jeweilige Polizeirecht. Die europaweite Hotline für vermisste Kinder lautet 116 000. Je nach Land werden vermisste Personen bei der Landespolizei erfasst und im bundesweiten Informationssystem der Polizei eingetragen, sodass jede Dienststelle bei einer Kontrolle erkennt, dass nach der Person gesucht wird. Das Bundeskriminalamt führt die zentrale Datei für Vermisste. Bei Minderjährigen, die von zu Hause weggelaufen sind, gelten für die Polizei zusätzliche Fürsorgepflichten, und das Jugendamt kann einbezogen werden. Bei Gefahr für Leib oder Leben darf die Polizei zur Suche auch technische Mittel wie die Handyortung einsetzen, wenn die Voraussetzungen der Polizeigesetze vorliegen.

Vermisstenanzeige im Ländervergleich
FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Wo gibst du die Anzeige auf?jede Polizeidienststellejede Polizeidienststellejede Polizeidienststelle
Gibt es eine Wartezeit?neinneinsiehe kantonale Regelung
Notruf bei akuter Gefahr110133117
Hotline für vermisste Kinder116 000116 000siehe kantonale Regelung

Schritt für Schritt

  1. Bei Gefahr sofort handeln. Wenn ein Kind, eine kranke Person oder jemand in akuter Gefahr vermisst wird, rufst du den Notruf. Warte nicht ab und suche nicht nur auf eigene Faust. Nenne Ort, Zeit und letzten Kontakt.
  2. Anlaufstelle wählen. Gehe zur nächsten Polizeidienststelle oder rufe an. Du musst nicht zu der Dienststelle des Wohnorts der vermissten Person. Bitte bei Telefonaten um die Aufnahme einer Anzeige und frage nach den nächsten Schritten.
  3. Foto und Beschreibung bereitstellen. Bringe ein aktuelles Foto, Größe, Haar- und Augenfarbe, Kleidung, besondere Merkmale und Gewohnheiten mit. Auch Handynummer, Fahrzeug und Konten sind wichtig. Je genauer, desto besser die Fahndung.
  4. Hinweise zum Hintergrund nennen. Schildere, wann die Person zuletzt gesehen wurde, mit wem sie Kontakt hatte, ob es Streit, Krankheit oder Suizidgedanken gab. Nenne mögliche Orte, etwa Arbeit, Freunde oder Lieblingsplätze. Verschweige nichts, auch wenn es peinlich ist.
  5. Erreichbar bleiben. Halte dein Telefon bereit und informiere die Polizei, wenn du Neues erfährst. Tauchen Nachrichten oder Hinweise auf, gib sie weiter. Wird die Person gefunden, melde das umgehend, damit die Fahndung beendet wird.

Fristen

Es gibt keine Frist, vor der du eine Vermisstenanzeige nicht aufgeben dürftest, und auch keine, nach der sie verfällt. Die oft genannte 24-Stunden-Regel ist ein Mythos. Gerade bei Kindern und Menschen in Notlage zählt jede Stunde. Bei Erwachsenen prüft die Polizei, ob Hinweise auf eine Gefahr oder ein Verbrechen vorliegen, und handelt entsprechend. Wird die Person wohlbehalten aufgefunden und möchte sie keinen Kontakt, bleibt das ihr Recht. Eine Anzeige kann auch nach längerer Zeit jederzeit aufgegeben werden, besonders wenn neue Hinweise auftauchen.

Stolperfallen

  • Wer wartet, weil er an eine 24-Stunden-Frist glaubt, verliert wertvolle Zeit.
  • Ohne aktuelles Foto fällt die Fahndung schwerer, sammle früh Bilder, auch aus sozialen Netzwerken.
  • Der Aufenthaltsort einer vermissten erwachsenen Person wird dir nur mit deren Zustimmung genannt.
  • Teile Suchaufrufe in sozialen Medien erst nach Rücksprache mit der Polizei, damit die Ermittlungen nicht gestört werden.
  • Wenn die Person gefunden wurde, melde das der Polizei sofort, sonst läuft die Fahndung unnötig weiter.

Hilfe und Beratung

  • Hilfetelefon für vermisste Kinder (Deutschland): 116 000. Informationen zur Initiative Vermisste Kinder unter https://www.vermisste-kinder.de
  • Hotline 116 000 für vermisste Kinder (Österreich): 116 000. Bürgerservice des Bundeskanzleramts, Informationsseite https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/familien-jugend-beratung/hotline-116000-fuer-vermisste-kinder.html
  • Opfer-Telefon des Weißen Rings: 116 006. Bundesweit, kostenfrei und anonym, täglich von 7 bis 22 Uhr, für Angehörige, die Straftaten erlebt haben

Häufige Fragen

Muss ich 24 Stunden warten?

Nein. Eine solche Frist gibt es nicht. Du kannst die Vermisstenanzeige sofort aufgeben, besonders bei Kindern, kranken Personen oder wenn Gefahr besteht. Die Polizei prüft den Einzelfall und entscheidet über Maßnahmen. Wer zu früh meldet, riskiert nichts, wer zu spät meldet, verliert unter Umständen entscheidende Zeit.

Welche Unterlagen brauche ich?

Hilfreich sind ein aktuelles Foto, Angaben zu Aussehen, Kleidung, Größe und Besonderheiten, die Handynummer, Fahrzeugdaten und mögliche Aufenthaltsorte. Auch Hinweise zu Krankheiten oder Medikamenten, Streit oder Sorgen sind wichtig. Dein eigener Ausweis dient der Aufnahme deiner Personalien. Fehlende Unterlagen sind aber kein Grund, die Anzeige aufzuschieben.

Was passiert, wenn die Person gefunden wird?

Die Polizei beendet die Fahndung und prüft, ob Hilfe nötig ist. Bei Erwachsenen teilt sie dir mit, dass die Person wohlauf ist, den Aufenthaltsort aber nur bei deren Einverständnis. Bei Minderjährigen werden die Sorgeberechtigten informiert. Du solltest der Polizei jede Rückmeldung der Person sofort mitteilen.

Darf ein Erwachsener einfach verschwinden?

Ja, volljährige Menschen dürfen ihren Aufenthaltsort grundsätzlich frei bestimmen. Die Polizei sucht trotzdem, wenn Anhaltspunkte für eine Gefahr, Krankheit oder Straftat vorliegen. Hat sich jemand freiwillig entfernt und möchte nicht gefunden werden, schützt die Polizei diese Entscheidung und gibt Angehörigen nur mit, dass die Person wohlauf ist.

Wo bekomme ich Hilfe als Angehöriger?

Bei vermissten Kindern hilft die Hotline 116 000, die in Deutschland und Österreich erreichbar ist. Das Opfer-Telefon des Weißen Rings unter 116 006 unterstützt Betroffene von Straftaten. Zusätzlich bieten Beratungsstellen vor Ort Gespräche an. Dein Hausarzt oder eine Seelsorge kann ebenfalls entlasten. Du musst die Wartezeit nicht allein durchstehen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Polizeistation.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.